Auszug - Teilbaulinien- und Teilbebauungsplan "Östlich der Unterauer Straße" - Prüfauftrag zur Aufhebung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Umgriff des Teilbebauungsplan "Östlich der Unterauer Straße" ist mittlerweile durch Bebauung ausgeschöpft. Es kann dahin stehen, ob in den erteilten Baugenehmigungen die Planvorgaben immer berücksichtigt wurden und/oder erforderliche Befreiungen beantragt und erteilt wurden.
Es kann also erwogen werden, den Teilbebauungsplan "Östlich der Unterauer Straße" aufzuheben.
Die städtebauliche Intention ist erreicht und zukünftige Änderungen sind sehr gut durch das Einfügegebot, §34 BauGB, darstellbar. Insbesondere die erforderliche Nachverdichtung ist dadurch besser darstellbar.
Vorher sollte noch geprüft werden, ob durch die Aufhebung bestehendes Baurecht ggf. wegfallen könnte – dies wäre zu vermeiden - .
Nach Prüfung wird die Verwaltung das Ergebnis vorlegen und je nach Ausgang der Prüfung die erforderlichen Verfahrensschritte benennen.
Aus Reihen des Gremiums wird nachgefragt, ob eine Änderung des Bebauungsplans sinnvoll wäre, was laut Vorsitzendem genauso aufwändig ist wie eine Aufhebung. Weiterhin wird darum gebeten darauf zu achten, dass den Grundstückseigentümern keine Nachteile entstehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schlehdorf strebt die Aufhebung des Teilbaulinien- und Teilbebauungsplan "Östlich der Unterauer Straße" an. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, welche Auswirkungen sich aus der Aufhebung ergeben und das Ergebnis dem Gemeinderat Schlehdorf zur weiteren Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
13 : 0