Auszug - Bebauungsplan Nr. 3 - Hohenkreitleite; Änderung, Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
2. Bürgermeister Eberl nimmt wieder an der Beratung und Beschlussfassung teil.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die ursprüngliche Reihenfolge der TOPs 4.1.1 und 4.1.2 getauscht wurde, da zum Bebauungsplan Hohenkreitleite zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden muss.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.02.2018 wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Kochel a. See auf Antrag einiger betroffener Eigentümer geändert werden soll. Der städtebauliche Vertrag mit den Antragsstellern ist gemäß den Vorgaben des Gemeinderates geschlossen.
Das Planungsziel besteht darin, die Anbindung der Straße „Am Sonnenstein“ an die „Alte Straße“ neu zu regeln und damit im Zusammenhang stehende weitere städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen. In der Zwischenzeit wurde ein Entwurf erarbeitet, der auch den gesamten alten Planbereich umfasst. Dies ist sehr vorteilhaft, da der gesamte alte Planbereich nur noch sehr schwer anwendbar ist, schlecht lesbar und durch die Neufassung auch leichter in der Umsetzung wird.
Nunmehr kann der Aufstellungsbeschluss gefasst und das förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst werden.
Beschluss:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 - Hohenkreitleite“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB (qualifizierter Bebauungsplan) im Sinne des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren) wird beschlossen. Der künftige Geltungsbereich ist in der Anlage 2 zu Vorlage K-0043/2019-01 unmaßstäblich eingetragen und umfasst den Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 3. Der Aufstellungsbeschluss ist bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0