Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Errichtung einer Stützmauer mit isolierter Befreiung von den Festsetzungen des Bebaungsplans Nr. 24 - Am Sonnenstein/Kiensteinweg in Kochel a. See, Kiensteinweg  

33. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.4
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0044/2023 Errichtung einer Stützmauer mit isolierter Befreiung von den Festsetzungen des Bebaungsplans Nr. 24 - Am Sonnenstein/Kiensteinweg in Kochel a. See, Kiensteinweg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0120/2021
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Antragssteller haben bereits mit Schreiben v. 26.08.2021 einen ähnlich lautenden Antrag gestellt. Daher darf auf die Vorlagenhistorie verwiesen werden. Nunmehr wird die Ausführung als Stützmauer aus L-Steinen beantragt.

Dieser Umstand bewirkt keine Änderung in der Bewertung des Antrags.

 

Im Plangebiet wurde bereits an mindestens einer Stelle von dieser Festsetzung eine Befreiung erteilt.

Eine Befreiung vom Bebauungsplan kann nach § 31 Abs. 2 BauGB dann erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Aus der Begründung zu dem Bebauungsplan geht nicht hervor, aus welchem Grund diese Festsetzung getroffen wurde. Es sprechen somit weder städtebauliche Gründe gegen die Befreiung, noch werden die Grundzüge der Planung berührt.

Vertretbarkeit der isolierten Abweichung, da insbesondere in der Zwischenzeit weiteren Befreiungen statt gegeben wurde.

 

Man einigt sich darauf, dass der Bauherr die von ihm angebotene niedrigste Ausführungsvariante durchführen soll.

 


Beschluss:

 

 

Die isolierte Befreiung von der Festsetzung Ziff. 9.2 des Bebauungsplans Nr. 24 - Am Sonnenstein/Kiensteinweg zur Errichtung einer Stützmauer in Kochel a. See, Kiensteinweg, wird erteilt. Die Regelungen des Art. 57 Bayrische Bauordnung (BayBO) zur Verfahrensfreiheit sind zu beachten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

8 : 7