Auszug - Errichtung eines Carports mit isolierter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 - Hohenkreitleite in Kochel a. See, Am Lainbach
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 - Hohenkreitleite aus dem Jahr 1968. Dieser enthält sehr restriktive Festsetzung zur Überbaubarkeit der Grundstücke, die nicht mehr zeitgemäß sind.
Deshalb wurden im Umgriff bereits Ausnahmen zugelassen – zuletzt in 2021 beim übernächsten nördlichen Nachbarn zur Errichtung einer Hackschnitzelbunkeranlage.
Die Befreiung ist darüber hinaus städtebaulich vertretbar, so dass der isolierten Befreiung entsprochen werden kann.
Beschluss:
Der isolierten Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze im Bebauungsplan Nr. 3 - Hohenkreitleite für die Errichtung eines verfahrensfreien Carports an der mittleren nördlichen Grundstücksgrenze in Kochel a. See, Am Lainbach, wird entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0