Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Errichtung eines Carports mit isolierter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 - Hohenkreitleite in Kochel a. See, Am Lainbach  

33. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0045/2023 Errichtung eines Carports mit isolierter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 - Hohenkreitleite in Kochel a. See, Am Lainbach
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 - Hohenkreitleite aus dem Jahr 1968. Dieser enthält sehr restriktive Festsetzung zur Überbaubarkeit der Grundstücke, die nicht mehr zeitgemäß sind.

Deshalb wurden im Umgriff bereits Ausnahmen zugelassen – zuletzt in 2021 beim übernächsten nördlichen Nachbarn zur Errichtung einer Hackschnitzelbunkeranlage.

Die Befreiung ist darüber hinaus städtebaulich vertretbar, so dass der isolierten Befreiung entsprochen werden kann.

 


Beschluss:

 

 

Der isolierten Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze im Bebauungsplan Nr. 3 - Hohenkreitleite für die Errichtung eines verfahrensfreien Carports an der mittleren nördlichen Grundstücksgrenze in Kochel a. See, Am Lainbach, wird entsprochen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0