Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023, Erlass  

33. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 25.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0036/2023-08 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023, Erlass
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Kämmerei hat den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung der verschiedenen Sachgebiete, der Vorgaben aus bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen und aus den Beratungen im Haupt- und Finanzausschusses sowie im Gemeinderat erstellt.

Der Gesamthaushalt 2023 weist demnach ein Volumen von 20.579.400 Euro auf, wobei 12.286.700 Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen und 8.292.700 Euro auf den Vermögenshaushalt. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ist in Höhe von 500.200 Euro angesetzt. Im Vermögenshaushalt sind Investitionen in Höhe von rund 7.740.300 Euro für 2023 eingeplant.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 350 v. H..

 

Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr 2023 mit 2.520.000 Euro eingeplant. Eine Entnahme aus den allgemeinen Rücklagen ist in Höhe von 2.000.000 Euro geplant.

 

Vor diesem Hintergrund und mit diesen Zahlen hat die Finanzverwaltung folgende Haushaltssatzung erarbeitet:

 

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Kochel a. See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen

für das Haushaltsjahr 2023

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kochel a. See folgende

Haushaltssatzung

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je              12.286.700 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je              8.292.700 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von 2.520.000 € vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  350 v. H.

 

2. Gewerbesteuer  350 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

 

 

 Gemeinde Kochel a. See

 Kochel a. See,

 

 Thomas W. Holz

 Erster Bürgermeister

 

Das Gremium dankt der Kämmerei für die Vorbereitung.

 

Ein Mitglied des Gemeinderates kritisiert die Investitionen und informiert darüber, dass über den Finanzplan gesondert abzustimmen ist. Der Vorsitzende erinnert daran, dass man im Gremium vereinbart habe, über etwaige Fehler bei Formalien vorab zu informieren, um der Verwaltung wenigstens die Chance für eine Behebung zu geben. Er fügt eine Ergänzung bzgl. des Finanzplans in den Beschlussvorschlag ein.

 


Beschluss:

 

 

Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung, den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen und Bestandteilen sowie den Fi-nanzplan für die kommenden fünf Jahre. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 1