Auszug - Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023, Erlass
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Kämmerei hat den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung der verschiedenen Sachgebiete, der Vorgaben aus bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen und aus den Beratungen im Haupt- und Finanzausschusses sowie im Gemeinderat erstellt.
Der Gesamthaushalt 2023 weist demnach ein Volumen von 20.579.400 Euro auf, wobei 12.286.700 Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen und 8.292.700 Euro auf den Vermögenshaushalt. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ist in Höhe von 500.200 Euro angesetzt. Im Vermögenshaushalt sind Investitionen in Höhe von rund 7.740.300 Euro für 2023 eingeplant.
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 350 v. H..
Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr 2023 mit 2.520.000 Euro eingeplant. Eine Entnahme aus den allgemeinen Rücklagen ist in Höhe von 2.000.000 Euro geplant.
Vor diesem Hintergrund und mit diesen Zahlen hat die Finanzverwaltung folgende Haushaltssatzung erarbeitet:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Kochel a. See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kochel a. See folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 12.286.700 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 8.292.700 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von 2.520.000 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Gemeinde Kochel a. See
Kochel a. See,
Thomas W. Holz
Erster Bürgermeister
Das Gremium dankt der Kämmerei für die Vorbereitung.
Ein Mitglied des Gemeinderates kritisiert die Investitionen und informiert darüber, dass über den Finanzplan gesondert abzustimmen ist. Der Vorsitzende erinnert daran, dass man im Gremium vereinbart habe, über etwaige Fehler bei Formalien vorab zu informieren, um der Verwaltung wenigstens die Chance für eine Behebung zu geben. Er fügt eine Ergänzung bzgl. des Finanzplans in den Beschlussvorschlag ein.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung, den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen und Bestandteilen sowie den Fi-nanzplan für die kommenden fünf Jahre.
Abstimmungsergebnis:
14 : 1