Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes; Nähe Pfisterbergweg, Ortsteil Ried; weiteres Vorgehen  

35. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 24.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:38 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0061/2023 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes; Nähe Pfisterbergweg, Ortsteil Ried; weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Für den Ortsteil Ried ist am 10.05.2022 ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes eingegangen (s. Anlage zur Ladung).

 

Über den Antrag wurde u. a. in der Sitzung des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses am 06.09.2022 vorberaten. Dabei wurde deutlich, dass für eine Konkretisierung des Vorschlags ein „Einheimischenmodell“ notwendig ist. Hierzu gab es in der Zwischenzeit intensiven Austausch mit der von den Antragstellern beauftragten Rechtsanwältin und mit einem Notariat. Das Ergebnis hieraus ist der Entwurf eines Notarvertrages. Bzgl. der Details darf auf die Anlage verwiesen werden.

 

Als Kaufpreis bei einem Ankauf durch die Gemeinde (Ziff. 6. a) wird verwaltungsseitig folgende Regelung vorgeschlagen: Für den Verkaufsfall außerhalb der zulässigen Konstellationen steht der Gemeinde Kochel a. See für die Dauer von 20 Jahren ein Vorkaufsrecht zu dem dann gültigen Bodenrichtwert abzüglich 30 v. H. zu.

Auch für Ziff. 2. b) und die Frage der „Ortsansässigkeit“ ist noch eine Regelung zu finden. Hier stellt sich die Frage, wie lange jemand in der Gemeinde gemeldet sein und seinen Lebensmittelpunkt haben muss, um als „ortsansässig“ zu gelten.

 

Hinsichtlich der planerischen Überlegungen sei darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat in der Sitzung v. 15.12.2022 die Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung, Bad Kohlgrub, mit der Erstellung einer Bauflächenanalyse für das gesamte Gemeindegebiet beauftragt hat. Erste Ergebnisse hierfür liegen noch nicht vor.

 

Gemeinderatsmitglied Greiner stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung des Tagesordnungspunktes bis eine Richtlinie für die sozialgerechte Bodennutzung (SoBonN-Regelung) eingeführt wurde.

 

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunkt 5.1 bis zur Einführung der SoBoN-Regelung wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

4:12

 

 


Beschluss:

 

Dem Antrag v. 10.05.2022 wird zugestimmt. Für den im aktuellen Lageplan dargestellten Bereich soll ein entspr. Bebauungsplan inkl. der dafür erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Hier sind insbesondere die Regelungen zur Kostentragung der Antragssteller und zum Ankaufsrecht der Gemeinde zu beachten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

12 : 4

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VertragsvorschlagRiedNeuerBebauungsplan (91 KB)