Auszug - Straßenverkehrsrecht; Antrag auf Verkehrsberuhigung Unterauer Straße/Unterau
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit E-Mail vom 02.10.2023 wurde für die Unterauer Straße/ Unterau die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beantragt (siehe Anlage). Die Verwaltung hat diesen Antrag an die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt weitergeleitet.
Die Polizei nahm wie folgt Stellung:
„- Keine Unfälle innerhalb der letzten drei Jahre laut Verkehrsunfallauswertung
- Von Seiten der Polizei wird Tempo 30 abgelehnt, da keine besondere Gefahrensituation erkennbar ist.
- Die Grundregeln der StVO sind für die Situation ausreichend und bei Beachtung zielführend“.
Mitglieder des Gemeinderates verweisen auf die Historie und regen die Aufstellung von Schildern „Freiwillig Tempo 30“ an. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Schilder nicht gleichzusetzen sind mit amtlichen Straßenverkehrszeichen. Er verweist auf eine geplante Neuregelung der Straßenverkehrsordnung durch die Bunderegierung und möchte die Entscheidung, zur Erleichterung der Anordnung von Tempo 30-Regelungen an ganz bestimmten Stellen, abwarten.
Beschluss:
Aufgrund der Stellungnahme der Polizei ist die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Unterauer Straße/Unterau derzeit nicht zulässig und wird daher abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
12 : 0