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Auszug - Bebauungsplan Nr. 16 - Schlehdorf-Unterau-Ost; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, Verfahrensende  

35. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Schlehdorf
Ort: Rathaus Schlehdorf
S-0077/2023 Bebauungsplan Nr. 16 - Schlehdorf-Unterau-Ost; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, Verfahrensende
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird auf die Vorlagenhistorie verwiesen.

Am 18.7.2023 hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einen Be­bauungsplan in Baden-Württemberg, der im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt wurde, im Normenkontrollver­fahren für unwirksam erklärt (Quelle: https://www.bverwg.de/180723U4CN3.22.0 )

 

Das betrifft aber nicht nur diesen Bebauungsplan, sondern alle B-Pläne im Ver­fahren nach § 13 b, die ohne Umweltprüfung aufgestellt wurden bzw. wer­den, schon rechtskräftig oder noch im Verfahren sind. Zumindest laufende Verfahren werden im Regelverfahren neu starten müssen.  Da aufgrund der Vorgaben des Flächennutzungsplanes und der sonstigen baurechtlichen Bestimmungen hier nur ein Regelverfahren in Frage kommt, ist das Planverfahren nach § 13b BauGB jedenfalls einzustellen.

 

Der Gemeinderat Schlehdorf hat bereits richtungsweisend das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes initiiert, so dass dies die weitere Vorgehensweise ergeben wird.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Unterau Ost“ aufgrund des Urteils des BverwG vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) im Rahmen des § 13b BauGB. Das Verfahren wird eingestellt. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

12 : 0