Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Beratung und Beschluss zur Durchführung einer Wärmeplanung  

35. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Schlehdorf
Ort: Rathaus Schlehdorf
S-0082/2023 Beratung und Beschluss zur Durchführung einer Wärmeplanung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Jocher, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum 01.01.2024 wird das Gesetz zur Wärmeplanung u.a. in Kraft treten.

 

Der Gesetzgeber hat für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung in Gemeinden bis 10.000 Einwohner Förderungen in Höhe von 90 % vorgesehen, wenn die Antragstellung für die Förderung bis zum 31.12.2023 erfolgt.

 

Aus diesem Grund wurde bereits ein Angebot bei der Energiewende Oberland e.V. angefordert, da bei der Antragstellung auch die Kosten der Wärmeplanung anzugeben sind.

 

Bei einer Gemeinde in unserer Größe dürfte die Wärmeplanung rd. 10 – 15.000 € verursachen.

 

Um in den Genuss der höheren Förderung (ab 01.01.2024 gibt es nur noch 60 % Förderung) zu kommen, wird empfohlen den Antrag vor dem 31.12.2023 zu stellen und einen Grundsatzbeschluss zu fassen, dass eine Wärmeplanung durchgeführt wird. Der Vorsitzende merkt an, dass sich ein Zusammenschluss mit der Gemeinde Kochel gegebenenfalls positiv auf die Höhe der Förderung auswirken kann.

 

Mitgliedern des Gremiums stellt sich die Frage nach dem Unterschied einer kommunalen Wärmeplanung und einer Energienutzungsplanung und sie erkundigen sich, welche Vorteile die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde als auch für die Bürger habe. Der Vorsitzende nimmt hierzu Stellung und verweist auf die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer kommunalen Wärmeplanung für alle Kommunen. Für Gemeinden bis 10.000 Einwohnern wird ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren ermöglicht (§ 4 Abs. 3 und § 22 WPB). So können benachbarte Kommunen bei der Wärmeplanung zusammenarbeiten und auch gemeinsame Wärmepläne im "Konvoi-Verfahren" erstellen.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Schlehdorf beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet.

Die für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung notwendigen Mittel werden im Haushalt 2024/2025 bereitgestellt. Es wird eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kochel a. See angestrebt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

10 : 2