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Auszug - Bebauungsplan Nr.18 - "SONDERGEBIET "PHOTOVOLTAIK FREIFLÄCHENANLAGE REUTERBÜHL"(-S-610-18); Satzungsbeschluss  

36. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Schlehdorf
Ort: Rathaus Schlehdorf
S-0016/2024-01 Bebauungsplan Nr.18 - "SONDERGEBIET "PHOTOVOLTAIK FREIFLÄCHENANLAGE REUTERBÜHL"(-S-610-18); Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
  Bezüglich:
S-0016/2024
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden im vorherigen Tagesordnungspunkt gewürdigt und Änderungen an der Planung beschlossen.

 

Wird (nach § 4a (2) BauGB) der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2 geändert oder ergänzt, ist er erneut nach § 3 Absatz 2 im Internet zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, es sei denn, die Änderung oder Ergänzung führt offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen. 

 

Die im vorherigen Tagesordnungspunkt geänderten oder ergänzten Belange sind nicht neu. Es geht insbesondere um eine redaktionelle Änderung im Bereich des Umwelteingriffs, um Eingrünung und Sichtschutz sowie um die Leitungstrassen und zu berücksichtigende Abstände.

 

Alle diese Belange waren bereits in der ausgelegten Planung berücksichtigt und sind nun lediglich im Rahmen der Beteiligung durch die davon berührten Träger und Behörden noch konkretisiert worden. Weitere, neue oder stärkere Berührung von Belangen oder darüberhinausgehend zu berücksichtigende Belange sind aus der Beteiligung und nach eigener Prüfung momentan nicht ersichtlich. Der Plan bekommt das Datum vom heutigen Tag und wird als Satzung beschlossen.


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 18 „Sondergebiet „Photovoltaik Freiflächenanlage Reuterbühl“ wird mit Datum vom heutigen Tage und mit den zu der Würdigung nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

12 : 0