Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Geschäftsordnung des Gemeinderates (GeschOGRK); Änderung des § 8 Abs. 3  

42. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.2.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:06 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0034/2024 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GeschOGRK); Änderung des § 8 Abs. 3
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Einrichtung eines beschließenden Ausschusses für den Katastrophenfall oder Gesundheitsnotstands war der besonderen Lage in Corona-Zeiten geschuldet. Die Einrichtung des Krisenausschusses nimmt in § 8 Abs. 3 ausdrücklich Bezug auf die damals geltenden Beschränkungen nach BayIfSG und BayIfSMV (z.B. Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen), die vom Bundesverwaltungsgericht in Teilen als rechtswidrig erkannt wurden (BVerwG 3 CN 2.21, Urteil v. 22.11.2022). Unabhängig davon ist die damals angenommene Gefahrenlage nicht mehr existent, so dass die Grundlage einer vorsorglichen Regelung auch in sachlicher Hinsicht entfallen ist und gestrichen werden kann.


Beschluss:

 

§ 8 Abs. 3 der GeschOGRK wird ersatzlos gestrichen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0