Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Geschäftsordnung des Gemeinderates (GeschOGRK); Änderung des § 21 Abs. 2  

42. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.2.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:06 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0035/2024 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GeschOGRK); Änderung des § 21 Abs. 2
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bisher sieht die Geschäftsordnung des Gemeinderates das Rathaus als einzigen Sitzungsort vor. Künftig soll es möglich sein in den Ortsteilen Sitzungen abzuhalten, daher soll dies in § 21 Abs. 2 aufgenommen werden.

Der Wortlaut soll künftig lauten:

(2) 1Die Sitzungen finden grundsätzlich im Sitzungssaal (Raum II.8) des Rathauses Kochel a. See statt, einmal im Jahr soll eine Sitzung im Ortsteil Walchensee und im Ortsteil Ried abgehalten werden; sie beginnen regelmäßig um 19.00 Uhr und sollen in der Regel spätestens um 22.30 Uhr beendet sein. 2Regelmäßiger Sitzungstag für die Gemeinderatssitzungen ist der Dienstag. ³In der Einladung (§ 25) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.


Beschluss:

 

Der Änderung des § 21 Abs. 2 der GeschOGRK wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

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