Auszug - Geschäftsordnung des Gemeinderates (GeschOGRK); Änderung des § 21 Abs. 2
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bisher sieht die Geschäftsordnung des Gemeinderates das Rathaus als einzigen Sitzungsort vor. Künftig soll es möglich sein in den Ortsteilen Sitzungen abzuhalten, daher soll dies in § 21 Abs. 2 aufgenommen werden.
Der Wortlaut soll künftig lauten:
(2) 1Die Sitzungen finden grundsätzlich im Sitzungssaal (Raum II.8) des Rathauses Kochel a. See statt, einmal im Jahr soll eine Sitzung im Ortsteil Walchensee und im Ortsteil Ried abgehalten werden; sie beginnen regelmäßig um 19.00 Uhr und sollen in der Regel spätestens um 22.30 Uhr beendet sein. 2Regelmäßiger Sitzungstag für die Gemeinderatssitzungen ist der Dienstag. ³In der Einladung (§ 25) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.
Beschluss:
Der Änderung des § 21 Abs. 2 der GeschOGRK wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
13 : 0