Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - "Staatlich anerkannter Luftkurort", Prädikatserneuerung  

43. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 11.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:07   (öffentlich ab 20:00) Anlass: Sitzung
Raum: Seestraße 90, 82432 Walchensee
Ort: Gasthof Edeltraut
K-0039/2024 "Staatlich anerkannter Luftkurort", Prädikatserneuerung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Abteilung Tourismus Bearbeiter/-in: Weickel, Daniel
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Für das Gebiet der Gemeinde Kochel a. See ist im Jahr 2024 wieder zu prüfen, ob die luftqualitativen Anforderungen an das Prädikat „Luftkurort“ eingehalten werden (§ 10 Bayerische Anerkennungsverordnung - BayAnerkV). Dies geschieht in Form einer Luftqualitätsbeurteilung (vgl. Begriffsbestimmungen/ Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte – einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilbrunnen und Heilquellen, 13. Aufl., 2017).

Des Weiteren sind die örtlichen bioklimatischen Verhältnisse zu überprüfen.

Aufgrund der am 01.10.2016 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung der Bayerischen Anerkennungsverordnung vom 08.09.2016 (GVBl. S. 287) haben sich neue Regelungen ergeben.

Der bis 07.09.2016 gültige Verordnungstext der BayAnerkV sah eine regelmäßige Überprüfung aller Voraussetzungen zur Anerkennung als Kurort nicht vor. Die periodische Überprüfung im Abstand von längstens zehn Jahren ist in den Begriffsbestimmungen enthalten und galt daher bereits. Die periodische Überprüfung beschränkte sich allerdings schwerpunktmäßig auf die Prüfung der klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bei Kurorten sowie auf die der natürlichen Heilmittel des Bodens.

Im Jahr 2016 wurde die BayAnerkV überarbeitet, um u.a. die hohe Qualität der bayerischen Kurorte zu sichern. Über den neuen § 14 wurde die periodische Überprüfung im Abstand von längstens zehn Jahren, ob die Voraussetzungen für die Prädikatisierung nach wie vor bestehen, explizit in den Verordnungswortlaut aufgenommen. Die Überprüfung aller Anerkennungsvoraussetzungen ist notwendig, um Veränderungen zulasten der Qualität begegnen und den Kurgast, der auf die staatliche Anerkennung als „Qualitätssiegel“ vertraut, schützen zu können.

Die erstmalige Überprüfung wird mit der ohnehin im zehnjährigen Turnus erforderlichen periodischen Überprüfung der Klimaanalysen bzw. Klimabeurteilungen verbunden.

Das Verfahren folgt den Vorschriften über die erstmalige Anerkennung (siehe Verweis in § 14 auf §§ 12 und 13 BayAnerkV).

Der Turnus der im Wechsel erforderlichen Luftqualitätsbeurteilungen (alle 5 Jahre) und Luftqualitätsgutachten (alle 10 Jahre) ist in den Begriffsbestimmungen enthalten und ist gemäß § 2 Abs. 4 BayAnerkV weiterhin erforderlich.

Sollten Anhaltspunkte für Probleme bei der Luftqualität vorliegen, kann ggf. im Einzelfall davon abgewichen werden und vorzeitig ein Luftqualitätsgutachten erforderlich sein.

Da in unserer Gemeinde im Jahr 2024 die turnusmäßige Überprüfung des Klimas durchzuführen ist, wird in diesem Zuge das Vorliegen der übrigen Anerkennungsvoraussetzungen überprüft.

Dazu sind die Unterlagen vorzulegen, die auch für eine Antragstellung benötigt werden. Dies sind insbesondere (§ 12 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 2 - 4 BayAnerkV):

1. Ein Gutachten des Landratsamts zur Ortshygiene hinsichtlich Wasser, Boden und Luft, das mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt ist.

2. Die je nach der beantragten Anerkennung erforderlichen Unterlagen, Analysen oder Gutachten ärztlicher, balneologischer, klimatologischer, lufthygienischer und hydrologischer Art.

3. Ein Verzeichnis der bestehenden Kurbetriebe sowie Kur- und Erholungseinrichtungen mit Lageplan und Erläuterungen.

 

Die touristische Abteilung kümmert sich hier federführend um das Verfahren der Rezertifizierung zu dem alle notwendigen Gutachten und Beurteilungen mit den jeweiligen Stellen abgestimmt werden müssen. Diese werden anschließend durch das StMI im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie geprüft.


Beschluss:

 

Der Erneuerung des Prädikats „Staatlich anerkannter Luftkurort" 2024 wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0