Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Teilabbruch Bestandsgebäude sowie Wohngebäudeneubau in Ried, Dorfstraße - 1. Tektur v. 20.01.2017 (Lageveränderung Hauptgebäude)  

43. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0009/2017 Teilabbruch Bestandsgebäude sowie Wohngebäudeneubau in Ried, Dorfstraße - 1. Tektur v. 20.01.2017 (Lageveränderung Hauptgebäude)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0183/2016
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Zum Aktenzeichen 22-BA 2014/1278 wurde der Teilabbruch eines Bestandsgebäudes und ein Wohnhausneubau mit Gewerbelager in der Dorfstraße in Ried bereits seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde genehmigt.

 

Nunmehr soll die Lage des genehmigten Gebäudes auf Wunsch des Bauherrn verändert werden, um im Südwesten etwas mehr Terrassenfläche zu erhalten. Nicht nur, dass sämtliche Längen, Breiten, Gebäudehöhen, etc. unverändert bleiben, auch sind durch diese Lageänderung keine weiteren Belange der Gemeinde Kochel a. See betroffen.

 

 


Beschluss:

Zu dem Bauantrag zum Teilabbruch eines Bestandsgebäudes und eines Wohnhausneubaus mit Gewerbelager in Ried, Dorfstraße, in der Fassung der 1. Tektur vom 20.01.2017 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:       15 : 0