Auszug - Teilabbruch Bestandsgebäude sowie Wohngebäudeneubau in Ried, Dorfstraße - 1. Tektur v. 20.01.2017 (Lageveränderung Hauptgebäude)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zum Aktenzeichen 22-BA 2014/1278 wurde der Teilabbruch eines Bestandsgebäudes und ein Wohnhausneubau mit Gewerbelager in der Dorfstraße in Ried bereits seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde genehmigt.
Nunmehr soll die Lage des genehmigten Gebäudes auf Wunsch des Bauherrn verändert werden, um im Südwesten etwas mehr Terrassenfläche zu erhalten. Nicht nur, dass sämtliche Längen, Breiten, Gebäudehöhen, etc. unverändert bleiben, auch sind durch diese Lageänderung keine weiteren Belange der Gemeinde Kochel a. See betroffen.
Beschluss:
Zu dem Bauantrag zum Teilabbruch eines Bestandsgebäudes und eines Wohnhausneubaus mit Gewerbelager in Ried, Dorfstraße, in der Fassung der 1. Tektur vom 20.01.2017 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0