Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Wasserrrecht; Erneuerung des Wellenbrechers aus Holz durch Ersatzbau in Form einer Gabionenwand am Walchensee  

43. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0010/2017 Wasserrrecht; Erneuerung des Wellenbrechers aus Holz durch Ersatzbau in Form einer Gabionenwand am Walchensee
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Mit Schreiben vom 11.01.2017 wird die Gemeinde zu dem wasserrechtlichen Antrag der Uniper Kraftwerke GmbH vom 04.01.2017 um Stellungnahme gebeten.

 

Der vorherige Wellenbrecher aus Holz soll durch eine Gabionenwand in Steinmaterial ersetzt werden. Das Gremium ist der Meinung, dass die Holzwellenbrecher optisch einen natürlicheren Eindruck vermitteln und sich damit in dem natürlichen Raum besser einfügen. Es soll auch keine weitere Vorbildwirkung entstehen. Insbesondere die massive Länge und Höhe und die Lage im Landschaftsschutzgebiet werden kritisch hervorgehoben.

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Kochel a. See lehnt die Errichtung einer Gabionenwand als Ersatz für die Holzwellenbrecher kategorisch ab. Die Holzkonstruktion fügt sich sowohl hinsichtlich des Gewässereingriffs und auch im Übrigen erheblich besser in die natürliche Eigenart der Umgebung ein, als eine geschlossene Gabionenwand.

 

 


Abstimmungsergebnis:         15 : 0