Auszug - Bebauungsplan Nr. 29 - "Tellerfeld"; Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfs und Auslegung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GRM Lautenbacher kehrt zum Ratstisch zurück.
Der Vorsitzende berichtet, dass mit Datum vom 10.05.2016 von dem Gemeinderat Kochel a. See der Grundsatzbeschluss für die Bauleitplanung in dem Gebiet nördlich des Döllerfeldweg, östlich des Weges Tellerfeld gefasst und dem städtebaulichen Vertrag mit dem Bauwerber zugestimmt wurde.
Die Planungsleistungen wurden am 05.07.2016 an Herrn H. Nadler sowie am 18.102016 für die Landschaftsplanung an Herrn J. Wurm vergeben.
Gemeinsam mit dem Bauwerber und der Verwaltung wurde ein erster Entwurf aufgestellt, der nun vorliegt.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die förmliche Aufstellung zu beschließen und die Auslegung bzw. die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) durchzuführen.
Beschluss:
Für den Bereich nördlich des Friedzaunweges, östlich des Weges Döllerfeld, umfassend die Grundstücke Fl.Nr. 2873/23 (teilw.), 2875 (teilw.), 2873/5, 2874/1, 2874, 2041/1, 2873/24 und 2419/4 wird die Aufstellung eines Bebauungs-planes der Innenentwicklung im Sinne. des § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Dem Vorentwurf mit Stand vom 10.01.2017 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird mit der Auslegung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 BauGB und mit der Durchführung der Beteiligung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0