Vorlage - K-0034/2017
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Beschlussvorschlag:
Für den Bereich nördlich des Friedzaunweges, südlich des Weges Döllerfeld, umfassend die Grundstücke Fl.Nr. 2873/23 (teilw.), 2875 (teilw.), 2873/5, 2874/1, 2874, 2041/1, 2873/24 und 2419/4 wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Dem Vorentwurf mit Stand vom 10.01.2017 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die südliche Verlängerung des Döllerfeldweges aus Gründen der Erschließung der Hinterliegergrundstücke auf mindestens 6,00 m Breite festgesetzt wird.
Die Verwaltung wird mit der Auslegung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 BauGB und mit der Durchführung der Beteiligung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beauftragt.
Vormerkung:
Mit Datum vom 10.05.2016 wurde von dem Gemeinderat Kochel a. See der Grundsatzbeschluss für die Bauleitplanung in dem Gebiet nördlich des Döllerfeldweg, östlich des Weges Tellerfeld gefasst und dem städtebaulichen Vertrag mit dem Bauwerber zugestimmt.
Die Planungsleistungen wurden am 05.07.2016 an Herrn H. Nadler sowie am 18.102016 für die Landschaftsplanung an Herrn J. Wurm vergeben.
Gemeinsam mit dem Bauwerber und der Verwaltung wurde ein erster Entwurf aufgestellt, der nun vorliegt.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die förmliche Aufstellung zu beschließen und die Auslegung bzw. die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Planungskosten
- Teilw. Erstattung über städtebaulichen Vertrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vorentwurf B-Plan Nr. 29 - Stand 10.01.2017 (123 KB) | ||||
2 | Begründung mit Umweltbericht B-Plan NR. 29 - Stand 10.01.2017 (337 KB) |