Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Innenbereichssatzung Nr. 4 - Niedmannweg, Abschlussbericht  

45. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 28.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0032/2017 Innenbereichssatzung Nr. 4 - Niedmannweg, Abschlussbericht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Der Vorsitzende berichtet, dass auf Grundlage der Innenbereichssatzung Nr. 4 – Niedmannweg zwischenzeitlich das Bauvorhaben Böhm genehmigt wurde.

 

Der entsprechende Bauantrag wurde bereits im Sommer 2012 gestellt. Die Gemeinde erteilte seinerzeit das gemeindliche Einvernehmen. Das Vorhaben konnte jedoch aufgrund der Außenbereichslage (lt. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen) und der Vorbildwirkung nicht ohne Bauleitplanung genehmigt werden.

 

Nach mehreren anderen Versuchen wurde dann im Jahr 2014 mit den Bauwerbern ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Der Bauantrag sollte solange ruhen. Die Innenbereichssatzung konnte nach der Planungs- und Beteiligungsphase und nachdem der Ausgleich für das Bauvorhaben dauerhaft im Rahmen einer Dienstbarkeit gesichert wurde am 23.12.2015 in Kraft treten. Danach wurde das ursprüngliche Bauantragsverfahren wieder aufgenommen. Das Bauvorhaben wurde nun mit Bescheid vom 12.01.2017 genehmigt.

Die Kosten für die Bauleitplanung beliefen sich in diesem Fall auf 1.428,35 Euro, die von den Bauwerbern getragen wurden.

 

 


Beschluss:

 

-nicht erforderlich-