Auszug - Errichtung eines Carports in Kochel a. See, Entenschwaige
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 04.04.2017 (Eingang 11.04.2017) in Kochel a. See, Entenschwaige, folgendes Bauvorhaben beantragt wird: Errichtung eines Carports zw. Werkstattgebäude und Wohnhaus.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Mischgebiet“.
Das Vorhaben ist dort allgemein zulässig und wäre auch für sich genommen genehmigungsfrei. Da es jedoch aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Zufahrtsbereich (und da es aufgrund der Abstandsflächenregelungen auch nicht mehr an der Grundstücksgrenze errichtet werden darf) mit dem bestehenden Werkstattgebäude und dem Haupthaus verbunden werden soll, ist lt. Aussage der unteren Bauaufsicht ein Bauantrag erforderlich.
Ferner soll das Dach als Pultdach hergestellt werden. Da der Anbau (ehemaliges Waschhaus) an der Werkstatt bereits mit einem Pultdach versehen ist, nimmt das geplante Vorhaben die örtliche Situation auf. Den Unterstellplatz mit einem Satteldach zu versehen, wäre hinsichtlich der vorhandenen Bebauung nicht angebracht. Auch ließe sich durch den Anschluss an die vorhandene beidseitige Bebauung die Pultung auch nicht längsseits zum Haupthaus herstellen, so dass die vorgeschlagene Ausführung an der beabsichtigten Stelle die einzig verträgliche Lösung aufzeigt.
Beschluss:
Zum Bauantrag Errichtung eines Carports zwischen Werkstattgebäude und Wohnhaus in Kochel a. See, Entenschwaige, wird das gemeindliche Ein-vernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0