Auszug - Gemeinderat Kochel a. See; Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeinderates, Bestimmung des Nachrückers
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass Hr. Gemeinderatsmitglied Weißenborn auf Grund der Aufgabe seines Wohnsitzes im Gemeindegebiet der Gemeinde Kochel a. See seine Wählbarkeit i. S. d. Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 GLKrWG verloren hat, was nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GLKrWG zum Verlust des Amtes als Mitglied des Gemeinderates führte.
Auf dem Wahlvorschlag Nr. 02 Kennwort „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“ zur Kommunalwahl 2014 ist Hr. Günter Tochtermann der Listennachfolger zum Nachrücken in den Gemeinderat. Dieser hat formgerecht erklärt, die Wahl aus persönlichen Gründen nicht annehmen zu können. Hiermit hat Hr. Tochtermann die Übernahme des Amtes gem. Art. 48 Absatz 1 Satz 2 GLKrWG abgelehnt.
Der nachfolgende Listennachfolger des Wahlvorschlages Nr. 02 zum Nachrücken in den Gemeinderat ist Herr Norbert Warga. Dieser hat formgerecht erklärt, die Wahl anzunehmen und wird daher unter TOP 2.2. als neues Gemeinderatsmitglied vereidigt.
Beschluss:
Der Verlust der Wählbarkeit von Hr. Weißenborn und die Ablehnung des Amtes durch Hr. Tochtermann werden zur Kenntnis genommen. Als Nachrücker des Wahlvorschlags Nr. 2 Kennwort „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ ist Hr. Warga zu vereidigen.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0