Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Gemeinderat Kochel a. See; Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeinderates, Bestimmung des Nachrückers  

46. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 02.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:35   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0079/2017 Gemeinderat Kochel a. See; Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeinderates, Bestimmung des Nachrückers
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass Hr. Gemeinderatsmitglied Weißenborn auf Grund der Aufgabe seines Wohnsitzes im Gemeindegebiet der Gemeinde Kochel a. See seine Wählbarkeit i. S. d. Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 GLKrWG verloren hat, was nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GLKrWG zum Verlust des Amtes als Mitglied des Gemeinderates führte.

Auf dem Wahlvorschlag Nr. 02 Kennwort „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“ zur Kommunalwahl 2014 ist Hr. Günter Tochtermann der Listennachfolger zum Nachrücken in den Gemeinderat. Dieser hat formgerecht erklärt, die Wahl aus persönlichen Gründen nicht annehmen zu können. Hiermit hat Hr. Tochtermann die Übernahme des Amtes gem. Art. 48 Absatz 1 Satz 2 GLKrWG abgelehnt.

Der nachfolgende Listennachfolger des Wahlvorschlages Nr. 02 zum Nachrücken in den Gemeinderat ist Herr Norbert Warga. Dieser hat formgerecht erklärt, die Wahl anzunehmen und wird daher unter TOP 2.2. als neues Gemeinderatsmitglied vereidigt.

 

 


Beschluss:

 

Der Verlust der Wählbarkeit von Hr.  Weißenborn und die Ablehnung des Amtes durch Hr. Tochtermann werden zur Kenntnis genommen. Als Nachrücker des Wahlvorschlags Nr. 2 Kennwort „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ ist Hr. Warga zu vereidigen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0