Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Vorbescheidsantrag auf Neubau eines Doppelhauses sowie eines Mehrfamilienhauses in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-VB 04/2017)  

50. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.6
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:36 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0152/2017 Vorbescheidsantrag auf Neubau eines Doppelhauses sowie eines Mehrfamilienhauses in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-VB 04/2017)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 31.08.2017 (Eingang 01.09.2017) für folgendes Bauvorhaben ein Vorbescheid beantragt wurde: Neubau eines Doppelhauses und eines Mehrfamilienhauses in Kochel a. See, Kiensteinweg.

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 13, welcher ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt.

 

- Ausnahmen und Befreiungen:

Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen und der Firstrichtung ab. Alle übrigen Vorgaben werden eingehalten. Die Abweichung von den Baugrenzen ist jedoch erheblich und bedarf einer eingehenden Prüfung.

 

- Voraussetzungen für eine Befreiung:

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

2.die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Ob die Grundzüge der Planung berührt sind und somit eine Befreiung von vorherein ausscheidet, hängt insbesondere im Einzelfall von der jeweiligen Planungssituation ab. Hier ist insbesondere die Frage entscheidend, ob die Abweichung dem planerischen Grundkonzept zuwider läuft. Beabsichtigt war im ursprünglichen Bebauungsplan die Situierung von einem längeren versetzen Gebäude mit dem First parallel zum Kiensteinweg sowie von einem kleineren Gebäude mit dem First parallel zur Alten Straße.

Nunmehr ist das längere Gebäude im Bereich der Alten Straße geplant und das kleine Objekt im Bereich des Kiensteinweges. Beide Gebäude sollen mit dem First parallel am Kiensteinweg ausgerichtet werden.

 

Da sich das beantragte Vorhaben völlig abweichend zum Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenzen und der Firstrichtung verhält, kann man nicht mehr von einer geringen Abweichung ausgehen. Bei einer derart gravierenden Abweichung sind in der Regel die Grundzüge der Planung berührt. Das Vorhaben weicht vom Planungsziel des Bebauungsplanes doch soweit ab, dass dies nicht mehr im Rahmen einer Befreiung geregelt werden kann.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses und eines Mehrfamilienhauses, Kiensteinweg, Kochel a. See, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da die beantragte Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen die Grundzüge der Planung berührt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0