Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0152/2017  

Betreff: Vorbescheidsantrag auf Neubau eines Doppelhauses sowie eines Mehrfamilienhauses in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-VB 04/2017)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
12.09.2017 
50. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
B-Plan-Auszug  

Beschlussvorschlag:

Zu dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses und eines Mehrfamilienhaus, Kiensteinweg, Kochel a. See, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 13 hinsichtlich Baugrenzen und Firstrichtung die Grundzüge der Planung berühren.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 31.08.2017 (Eingang 01.09.2017) wird für folgendes Bauvorhaben ein Vorbescheid beantragt: Neubau eines Doppelhauses und eines Mehrfamilien-hauses in Kochel a. See, Kiensteinweg.

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 13, welcher ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt.

 

- Ausnahmen und Befreiungen:

Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen und der Firstrichtung ab. Alle übrigen Vorgaben werden eingehalten. Die Abweichung von den Baugrenzen ist jedoch erheblich und bedarf einer eingehenden Prüfung.

 

- Voraussetzungen für eine Befreiung:

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

2.die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Ob die Grundzüge der Planung berührt sind und somit eine Befreiung von vorherein ausscheidet, hängt insbesondere im Einzelfall von der jeweiligen Planungssituation ab. Hier ist insbesondere die Frage entscheidend, ob die Abweichung dem planerischen Grundkonzept zuwider läuft. Beabsichtigt war im ursprünglichen Bebauungsplan die Situierung von einem längeren versetzen Gebäude mit dem First parallel zum Kiensteinweg sowie von einem kleineren Gebäude mit dem First parallel zur Alten Straße.

Nunmehr ist das längere Gebäude im Bereich der Alten Straße geplant und das kleine Objekt im Bereich des Kiensteinweges. Beide Gebäude sollen mit dem First parallel am Kiensteinweg ausgerichtet werden.

 

Da sich das beantragte Vorhaben völlig abweichend zum Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenzen und der Firstrichtung verhält, kann man nicht mehr von einer geringen Abweichung ausgehen. Bei einer derart gravierenden Abweichung sind in der Regel die Grundzüge der Planung berührt. Das Vorhaben weicht vom Planungsziel des Bebauungsplanes doch soweit ab, dass dies nicht mehr im Rahmen einer Befreiung geregelt werden kann.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Entfällt.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 B-Plan-Auszug (448 KB)      
Stammbaum:
K-0152/2017   Vorbescheidsantrag auf Neubau eines Doppelhauses sowie eines Mehrfamilienhauses in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-VB 04/2017)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0169/2017   Vorbescheidsantrag auf Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-VB 06/2017)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0152/2017-01   Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-03/2018)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0152/2017-02   Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-VB 06/2017) - Änderungsplanung   Hauptverwaltung   Berichtsvorlage GRK