Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; Planentwurf, Billigung und Auslegung  

52. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.1.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0249/2016-01-01-01 Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; Planentwurf, Billigung und Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0249/2016-01-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass für den Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld der erste Planentwurf vorliegt. Der erste Vorentwurf sowie der Entwurf der Begründung sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Hierbei ist besonders zu erwähnen, dass ein Teilbereich des Von-Aufseß-Weges mit in den Geltungsbereich aufgenommen werden muss, damit dargestellt werden kann, wie sich die Gemeinde irgendwann in der Zukunft die Erschließung vorstellen könnte. Hierbei ist wichtig, dass die straßenmäßige Erschließung auf jeden Fall in der Planung ausreichend dargestellt werden muss.

Allerdings soll bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass der oder die Eigentümer der an den Weg angrenzenden Flächen hierbei weder verkaufen müssen noch die Gemeinde sich die Flächen „aneignet“. Vielmehr wird lediglich dargestellt, wie man sich die Erschließung einmal in der Zukunft vorstellt. Ferner würde die Festsetzung ein Vorkaufsrecht an den Straßenflächen begründen. Dadurch könnte man die benötigten Teilflächen bei einem Verkauf von Grundstücken für die Gemeinde sichern.

Überdies weist der Vorsitzende darauf hin, dass auch verwaltungsintern noch Nachbesserungen erfolgen werden. Beispielsweise soll nach seinem Dafürhalten der Schutz des im Osten benachbarten landwirtschaftlichen Betriebs deutlicher herausgearbeitet werden. Auch seien weitere Regelungen hinsichtlich der Doppelhäuser oder Dachaufbauten allgemein anzudenken.

 

 


Beschluss:

 

Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 25 - Am Kleinfeld mit Stand vom 10.09.2017 wird gebilligt. Die Verwaltung wird auf Grundlage von § 13b BauGB mit der Auslegung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 BauGB und mit der Durchführung der Beteiligung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beauftragt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-PlanAmKleinfeldVorentwurf10-09-17 (137 KB)      
Anlage 2 2 BegruendungAmKleinfeld10-09-17 (451 KB)