Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Brandschutzverbesserungen, Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderung an einem Gästehaus in Ried, Von-Velsen-Straße (GBV K-30/2017)  

54. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0001/2018 Brandschutzverbesserungen, Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderung an einem Gästehaus in Ried, Von-Velsen-Straße (GBV K-30/2017)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 18.12.2017 (Eingang 19.12.2017) Brandschutzverbesserung, Umbaumaßnahmen u. Nutzungsänderungen in Ried, Von-Velsen-Str. in einem bestehenden Gästehaus beantragt werden.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist gem. § 35 BauGB zu prüfen.

 

- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:

Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft.“. Das Vorhaben stimmt nicht mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes überein.

 

- öffentliche Belange:

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben dennoch nicht entgegen, da trotz Abweichung vom Flächennutzungsplan die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen bestehen bleibt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Stellplätze:

Die beigefügte Stellplatzberechnung ist nicht vollständig. Für die Gasträume und die Restauration wurde der Faktor für Besucher nicht mit berechnet, so dass nicht 31 sondern 49 Stellplätze erforderlich sind.

 

- Entwässerung:

Für das Vorhaben gibt es keinen genehmigten Entwässerungsplan. Aufgrund der Nutzung mit Restauration etc. ist von fetthaltigem Abwasser auszugehen. Nachweise über die Entsorgung oder Unterlagen über die erforderliche Abscheideanlage sind nicht vorhanden. Es gibt keine Unterlagen über die Dichtigkeit der Bestandsgrundleitungen sowie für die Abwasserbehandlung des Schwimmbads. Dies ist mittlerweile erforderlich. Es ist daher zusätzlich ein Entwässerungsantrag mit Darstellung des Bestandes, Abwasserbehandlungsanlagen für die Küchenabwässer und ggf. Schwimmbadabwasser sowie einem Dichtigkeitsnachweis für die bestehenden Grundleitungen zusätzlich noch einzureichen.

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag auf Brandschutzverbesserung, Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderung in Ried, Von-Velsen-Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die erforderlichen Stellplätze sind noch in ausreichender Anzahl nachzuweisen. Ein Entwässerungsantrag ist noch zu stellen. Ein Fettabscheider ist der Kanaleinleitung vorzuschalten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0