Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 30 - Am Tanneneck III; Ergebnis des erneuten Auslegungsverfahrens, Würdigung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen  

54. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.1.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 23.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
/2016-02-01-01-01-02 Bebauungsplan Nr. 30 - Am Tanneneck III; Ergebnis des erneuten Auslegungsverfahrens, Würdigung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
282/2016-02-01-01-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass vom 07.12.2017 bis einschließlich 22.12.2017 eine erneute öffentliche Auslegung und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurde. Gem. Beschluss des Gemeinderates wurde die erneute Beteiligung mit verkürzter Frist beschlossen sowie nur zu geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes. Die Stellungnahmen wurden in eingescannter Form den Gemeinderäten mit der Ladung zur Verfügung gestellt und müssen daher nicht im Wortlaut verlesen werden.

 

Folgende Stellungnahmen, die im Originalwortlaut als Anlage der Ladung bekanntgegeben wurden, sind eingegangen und stehen im Sitzungsprogramm „Allris“ zur Einsicht zur Verfügung:

 

a)     Gemeinde Schlehdorf vom 07.12.2017:

Keine Einwände.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0

 

b)     Deutsche Telekom vom 09.12.2017:

Keine Einwände. Die Stellungnahme vom 24.07.2017 gilt unverändert weiter.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die dazu vorgenommene Würdigung vom 28.11.2017 verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0

 

c)     Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen – Immissionsschutz vom 11.12.2017:

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen:

Der Hinweis Nr. 4 b) die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für einzelne Bauwerber nicht zuzulassen, ist nicht zwingend erforderlich. Dieser Hinweis gibt lediglich die ohnehin gültige Rechtslage wieder. Um sicherzustellen, dass tatsächlich ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird, ist es erforderlich, das Freistellungsverfahren für Betriebe mit einer Festsetzung auszuschließen. Die Rechtgrundlage hierfür wäre der Art. 58 Abs. 1 der BayBO.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung erfolgt nicht. Betrieben, die bereits mit Einreichen des Antrages alle erforderlichen Rahmenbedingungen einhalten, soll nicht pauschal das Genehmigungsfreistellungsverfahren versperrt sein. Daher soll dies explizit einer Einzelfallentscheidung vorbehalten bleiben. Durch den Hinweis wird den Antragstellern jedoch bereits deutlich gemacht, was bei der Antragstellung erwartet wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0

 

d)     Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 12.12.2017:

Keine Einwendungen.

 

e)     Regierung von Oberbayern vom 13.12.2017:

Keine Einwendungen.

 

f)       Bayerischer Bauernverband vom 29.11.2017:

Keine Einwendungen.

 

g)     Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern vom 11.12.2017:

Keine Einwendungen

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahmen d) mit g) werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0

 

h)     Kreisbrandrat vom 11.12.2017:

Verweis auf die Stellungnahme vom 25.01.2017.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und auf die dazu vorgenommene Würdigung vom 28.11.2017 verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0

 

i)        Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Humanmedizin vom 07.12.2017:

Keine Einwendungen.

 

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0

 

j)        Wasserwirtschaftsamt Weilheim vom 21.12.2017:

Keine Einwendungen. Verweis auf die Stellungnahme im August 2017.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und auf die dazu vorgenommene Würdigung vom 28.11.2017 verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0

 

k)     Wasserbeschaffungsverband Walchensee vom 19.12.2017:

Keine Einwände.

 

l)        Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 21.12.2017:

Keine Einwendungen.

 

m)   Planungsverband Region Oberland vom 22.12.2017:

Keine Einwendungen.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahmen k) mit m) werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0

 


Beschluss:

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanes sind aufgrund der vorgenommenen Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen nicht erforderlich.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-12-Stellungnahmen (1481 KB)