Vorlage - /2016-02-01-01-01-02
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Beschlussvorschlag:
Die eingegangenen Stellungnahmen werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanes sind aufgrund der vorgenommenen Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen nicht erforderlich.
Vormerkung:
Vom 07.12.2017 bis einschließlich 22.12.2017 wurde eine erneute öffentliche Auslegung und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Gem. Beschluss des Gemeinderates wurde die erneute Beteiligung mit verkürzter Frist beschlossen sowie nur zu geänderten oder Ergänzten Teilen des Bebauungsplanes.
Folgende Stellungnahmen, die im Originalwortlaut als Anlage bekanntgegeben werden, sind eingegangen:
a) Gemeinde Schlehdorf vom 07.12.2017:
Keine Einwände.
b) Deutsche Telekom vom 09.12.2017:
Keine Einwände. Die Stellungnahme vom 24.07.2017 gilt unverändert weiter.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen a) bis b) werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Stellungnahme der Deutschen Telekom vom 24.07.2017 wird auf die dazu vorgenommene Würdigung vom 28.11.2017 verwiesen.
c) Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen – Immissionsschutz vom 11.12.2017
Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen:
Der Hinweis Nr. 4 b) die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für einzelne Bauwerber nicht zuzulassen, ist nicht zwingend erforderlich. Dieser Hinweis gibt lediglich die ohnehin gültige Rechtslage wieder. Um sicherzustellen, dass tatsächlich ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird, ist es erforderlich, das Freistellungsverfahren für Betriebe mit einer Festsetzung auszuschließen. Die Rechtgrundlage hierfür wäre der Art. 58 Abs. 1 der BayBO.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung erfolgt nicht. Betrieben, die bereits mit Einreichen des Antrages alle erforderlichen Rahmenbedingungen einhalten, soll nicht pauschal das Genehmigungsfreistellungsverfahren versperrt sein. Daher soll dies explizit einer Einzelfallentscheidung vorbehalten bleiben. Durch den Hinweis wird den Antragstellern jedoch bereits deutlich gemacht, was bei der Antragstellung erwartet wird.
d) Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 12.12.2017
Keine Einwendungen.
e) Regierung von Oberbayern vom 13.12.2017:
Keine Einwendungen.
f) Bayerischer Bauernverband vom 29.112017
Keine Einwendungen.
g) Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern vom 11.12.2017
Keine Einwendungen
h) Kreisbrandrat vom 11.12.2017
Verweis auf die Stellungnahme vom 25.01.2017.
i) Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Humanmedizin vom 07.12.2017
Keine Einwendungen.
j) Wasserwirtschaftsamt Weilheim vom 21.12.2017
Keine Einwendungen. Verweis auf die Stellungnahme im August 2017.
k) Wasserbeschaffungsverband Walchensee vom 19.12.2017
Keine Einwände.
l) Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 21.12.2017
Keine Einwendungen.
m) Planungsverband Region Oberland vom 22.12.2017
Keine Einwendungen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen d) bis m) werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Stellungnahme des Kreisbrandrates sowie des Wasserwirtschaftsamtes wird auf die dazu vorgenommene Würdigung vom 28.11.2017 verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
-keine-
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellungnahmen (1481 KB) |