Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - /2016-02-01-01-01-02  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 30 - Am Tanneneck III; Ergebnis des erneuten Auslegungsverfahrens, Würdigung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
282/2016-02-01-01-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
23.01.2018 
54. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Stellungnahmen  

Beschlussvorschlag:

Die eingegangenen Stellungnahmen werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanes sind aufgrund der vorgenommenen Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen nicht erforderlich.

 

 


Vormerkung:

Vom 07.12.2017 bis einschließlich 22.12.2017 wurde eine erneute öffentliche Auslegung und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Gem. Beschluss des Gemeinderates wurde die erneute Beteiligung mit verkürzter Frist beschlossen sowie nur zu geänderten oder Ergänzten Teilen des Bebauungsplanes.

 

Folgende Stellungnahmen, die im Originalwortlaut als Anlage bekanntgegeben werden, sind eingegangen:

 

a)     Gemeinde Schlehdorf vom 07.12.2017:

Keine Einwände.

 

b)     Deutsche Telekom vom 09.12.2017:

Keine Einwände. Die Stellungnahme vom 24.07.2017 gilt unverändert weiter.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen a) bis b) werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Stellungnahme der Deutschen Telekom vom 24.07.2017 wird auf die dazu vorgenommene Würdigung vom 28.11.2017 verwiesen.

 

 

c)     Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen – Immissionsschutz vom 11.12.2017

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen:

Der Hinweis Nr. 4 b) die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für einzelne Bauwerber nicht zuzulassen, ist nicht zwingend erforderlich. Dieser Hinweis gibt lediglich die ohnehin gültige Rechtslage wieder. Um sicherzustellen, dass tatsächlich ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird, ist es erforderlich, das Freistellungsverfahren für Betriebe mit einer Festsetzung auszuschließen. Die Rechtgrundlage hierfür wäre der Art. 58 Abs. 1 der BayBO.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung erfolgt nicht. Betrieben, die bereits mit Einreichen des Antrages alle erforderlichen Rahmenbedingungen einhalten, soll nicht pauschal das Genehmigungsfreistellungsverfahren versperrt sein. Daher soll dies explizit einer Einzelfallentscheidung vorbehalten bleiben. Durch den Hinweis wird den Antragstellern jedoch bereits deutlich gemacht, was bei der Antragstellung erwartet wird.

 

 

d)     Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 12.12.2017

Keine Einwendungen.

 

e)     Regierung von Oberbayern vom 13.12.2017:

Keine Einwendungen.

 

f)       Bayerischer Bauernverband vom 29.112017

Keine Einwendungen.

 

g)     Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern vom 11.12.2017

Keine Einwendungen

 

h)     Kreisbrandrat vom 11.12.2017

Verweis auf die Stellungnahme vom 25.01.2017.

 

i)        Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Humanmedizin vom 07.12.2017

Keine Einwendungen.

 

j)        Wasserwirtschaftsamt Weilheim vom 21.12.2017

Keine Einwendungen. Verweis auf die Stellungnahme im August 2017.

 

k)     Wasserbeschaffungsverband Walchensee vom 19.12.2017

Keine Einwände.

 

l)        Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 21.12.2017

Keine Einwendungen.

 

m)   Planungsverband Region Oberland vom 22.12.2017

Keine Einwendungen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen d) bis m) werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Stellungnahme des Kreisbrandrates sowie des Wasserwirtschaftsamtes wird auf die dazu vorgenommene Würdigung vom 28.11.2017 verwiesen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-keine-

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen (1481 KB)      
Stammbaum:
K-0282/2016   Bebauungsplan Nr. 30 - Am Tanneneck III, Aufstellungsbeschluss sowie Billigung des Entwurfs und Auslegung   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0282/2016-01   Bebauungsplan Nr. 30 - Am Tanneneck III, Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und Abwägung   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0282/2016-02   Bebauungsplan Nr. 30 - Am Tanneneck III, Billigung des Entwurfs sowie Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0282/2016-02-01   Bebauungsplan Nr. 30 - Am Tanneneck III; Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, Bekanntgabe und Würdigung/Abwägung   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0282/2016-02-01-01   Bebauungsplan Nr. 30 - Am Tanneneck III; erneute Billigung des Entwurfs sowie erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
282/2016-02-01-01-01   Bebauungsplan Nr. 30 - Am Tanneneck III; Satzungsbeschluss   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
/2016-02-01-01-01-02   Bebauungsplan Nr. 30 - Am Tanneneck III; Ergebnis des erneuten Auslegungsverfahrens, Würdigung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK