Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Wanderwegkonzept Lenggries/Tölzer Land Süd; Projektbeteiligung im Rahmen des LEADER-Förderprogramms  

54. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0007/2018 Wanderwegkonzept Lenggries/Tölzer Land Süd; Projektbeteiligung im Rahmen des LEADER-Förderprogramms
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Abteilung Tourismus Bearbeiter/-in: Huber, Manuel
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass für den Tourismus im Zwei-Seen-Land die Wanderwege der Region eine wichtige Rolle spielen. Um das Wegenetz für unsere Gäste gut nutzbar zu machen, ist eine adäquate Beschilderung der Wanderwege unverzichtbar. Um die Qualität des Wanderangebots langfristig zu sichern, bedarf es daher der Erstellung eines umfangreichen Wanderwegekonzeptes.

 

Da dieses Thema auch in anderen Gemeinden eine entsprechende Rolle spielt, soll für den Südteil des Tölzer Landes ein gemeinsames Wanderwegekonzept entwickelt und hierfür ein Förderantrag beim EU-Programm LEADER eingereicht werden. Folgende Gemeinden wollen sich daran beteiligen: Lenggries, Bad Tölz, Benediktbeuern, Schlehdorf, Kochel a. See, Jachenau, Wackersberg, Gaissach, Bichl und die Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern. Ergänzend ist angefragt die Beteiligung der Gemeinde Großweil.

 

Das Projekt soll in 2 Schritten abgewickelt werden. Dabei soll Phase I folgendes beinhalten:

­         Definition des Projektgebietes und Erfassung des aktuellen Wegenetzes

­         Vordigitalisierung im GIS unter Mitarbeit der Gemeinden

­         Konzeption in Zusammenarbeit mit Antragsteller

­         Datenaufnahme und Planung inkl. digitalem Kataster und Überarbeitung der Kartographie (Aktualisierung Wegenetz etc.)

­         Ermittlung des Bedarfs an Beschilderung, Übersichts- und Informationstafeln nach Gemeindegebiet, als Basis für die Kostenermittlung und Umsetzung in Phase II

 

Die Projektkosten werden anteilig nach folgendem Verteilerschlüssel auf die Gemeinden umgelegt:

(Gesamtbetrag abzügl. Förderkosten : Gesamtkilometer) x Gemeindekilometer

= Zahlbetrag (zzgl. MWSt.)

Im Falle eines LEADER-Projekts werden die gesamten Projektkosten mit 50% gefördert.

Damit ergeben sich für die Gemeinde Kochel a. See folgende Kosten:

88,94 €/km  x  150 km = 13.341,41 €.

 

Die Gemeinde Lenggries würde als Projektträgerin/LEAD-Partner den Projektantrag für die Phase I – Konzeption einreichen.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten - abzüglich der Förderkosten - in Höhe von 100.950 Euro werden zuzüglich Mehrwertsteuer nach dem im Sachverhalt erläuterten Schlüssel verteilt (s. Anlage). Die Gemeinde Lenggries wird je nach Erfordernis und Projektfortschritt eine anteilige Rechnung stellen. In der Regel erfolgt dies mit Abschluss jeden Kalenderjahres oder zum Abschluss der Projektschritte. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Der Betrag ist spätestens sechs Wochen nach Rechnungsstellung durch den Projektträger fällig und zu zahlen. Die Rechnungsbelege werden der Gemeinde Kochel a. See mit jeder Rechnung übermittelt.

Im Falle einer Rückzahlungsforderung seitens der Förderstelle wird dieser Betrag entsprechend dem Verteilerschlüssel auf alle beteiligten Gemeinden umgelegt.

 

Die Phase II des Projektes soll unmittelbar im Anschluss daran erfolgen. Diese wird nicht als Gemeinschaftsprojekt durchgeführt. Hierüber sollen aber noch Gespräche geführt werden. Auf Basis des in Phase I erarbeiteten Konzeptes soll darin umgesetzt werden:

­          Beschilderung/Ausweisung mit einheitlichen Schildern, basierend auf den Ergebnissen der Projektphase I

­          einheitliche Übersichts- und Informationstafeln, z. B. an Wanderparkplätzen, basierend auf den Ergebnissen der Projektphase I

­          Möblierung der Wanderwege, z. B. Bänke

­          sowie in begründeten Fällen (wie z. B. Lenkungsfunktion, Lückenschluss, Aufwertung) Maßnahmen zur Verbesserung der Wegequalität

 

Ob Phase II als LEADER-Projekt umgesetzt werden kann, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Vertreter der Gemeinde Kochel a. See haben in den bisherigen Besprechungen zu diesem Projekt darauf gepocht, dass auch die Phase II in vergleichbarer Form wie Phase I als gemeinsames Projekt der beteiligten Gemeinden abgewickelt wird.

 

Aus Reihen des Gremiums wird nachgefragt, ob die Alpenvereinssektionen an dem Projekt beteiligt werden, was der Vorsitzende bejaht.

Auf die Frage, warum der Landkreis Garmisch-Partenkirchen sich nicht beteiligt, teilt der Vorsitzende mit, dass bei Beteiligung von zwei Landkreisen das Projekt als Kooperation durchgeführt werden müsste und die Förderung von LEADER entfällt.

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Kochel a. See beteiligt sich am Wanderwegkonzept Lenggries/ Tölzer Land Süd in der Projektphase I vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung aus dem EU-Programm LEADER und vorbehaltlich der Beteiligung der Nachbargemeinden Jachenau, Schlehdorf und Benediktbeuern. Sie beauftragt die Gemeinde Lenggries als Projektträgerin/LEAD-Partner mit der Antragstellung. Hierüber wird mit der Gemeinde Lenggries eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten - abzüglich der Förderkosten - in Höhe von 100.950 Euro werden zuzüglich Mehrwertsteuer nach dem im Sachverhalt erläuterten Schlüssel verteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenaufstellung_Gemeinderatsbeschluesse_2018 (645 KB)