Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018; Erlass der Haushaltssatzung, Beschluss  

7. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See
TOP: Ö 6.2
Gremium: Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:15   (öffentlich ab 21:05) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See VG
Ort: Rathaus Kochel a. See
VG-0015/2018 Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018; Erlass der Haushaltssatzung, Beschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Buchner, Josef
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende stellt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt vor:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je        932.100 Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je          50.000 Euro

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Verwaltungsumlage

1. Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 734.600 Euro festgesetzt.

2. Das unter Nr. 1 festgesetzte Umlagensoll wird gemäß Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 14.01.2003 (TOP 4) wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt und als Umlage von diesen erhoben:

a)  50 v.H., das sind 367.300 Euro, im Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamteinwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See und

b)  50 v.H., das sind 367.300 Euro, im Verhältnis der Umlagekraft der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamtumlagekraft der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See.

3. Für die Berechnung der Umlage werden

a)  die maßgebenden Einwohnerzahlen nach dem Stand des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 31.12.2016 und

b)  die maßgebenden Umlagekraftzahlen nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung für das Jahr 2018

zu Grunde gelegt.

 

§ 5

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

 

§ 7

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

 

Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See 

Kochel a. See,

Thomas W. Holz

Gemeinschaftsvorsitzender

und Erster Bürgermeister

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Anlagen und Bestandteilen für das Jahr 2018. Die Höhe der Umlage wird gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 VGemO auf 734.600 Euro festgesetzt. Für die Berechnung der Umlage werden die Einwohnerzahlen zum 31.12.2016 sowie die endgültigen Umlagekraftzahlen für das Haushaltsjahr 2018 zugrunde gelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

8 : 0