Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Hubert Resenberger; Abbruch des bestehenden Ferienhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen und Wohnungen in Ort, Orterer Straße  

30. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0016/2016 Hubert Resenberger; Abbruch des bestehenden Ferienhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen und Wohnungen in Ort, Orterer Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Gemeinderat Johann Resenberger ist als Vater des Antragsstellers gemäß Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Aus den Reihen des Gemeinderates erhebt sich kein Widerspruch gegen diese Feststellung.

 

Mit Schreiben vom 05.02.2016 (Eingang 05.02.2016) beantragt Herr Hubert Resenberger den Abbruch des bestehenden Ferienhauses und den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen und Wohnungen auf Fl.Nr. 1492, Orterer Str. 31, in Ort.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Dorfgebiet. Damit ist das Vorhaben dort allgemein zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche. In der näheren Umgebung (z.B. Flurstück 1368/2) sind Grundflächenwerte bis min. 0,294 GRZ vorhanden. Das geplante Vorhaben weist eine GRZ von 0,275 aus. Auch die absoluten Maße fügen sich in die vorhandene Umgebung ein. Die Wandhöhe mit 5,65 m. ist im ortsüblichen Rahmen.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist im Bereich der überbaren Grundstücksfläche.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „Offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Stellplätze entsprechend der gemeindlichen Satzung ausreichend nachgewiesen.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag von Hubert Resenberger zum Abbruch des bestehenden Ferienhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen und Wohnungen in Ort, Orterer Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0