Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Innenbereichssatzung Nr. 5 (nördlich Franz-Marc-Straße 34 bis 36); Aufstellungsbeschluss  

30. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0020/2016 Innenbereichssatzung Nr. 5 (nördlich Franz-Marc-Straße 34 bis 36); Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Für den Bereich des Flurstückes 903/3 in Ried wurde im Jahr 2013 ein Vorbescheid für einen Bauantrag eingereicht. Die Gemeinde Kochel a. See hat diesem Vorbescheid zugestimmt und das Vorhaben dem Innenbereich (Schließung einer Baulücke) zugeordnet. Allerdings wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde klargestellt, dass der Abstand zwischen der bestehenden Bebauung und dem geplanten Vorhaben zu groß ist und die Flächen daher dem Außenbereich zuzuordnen wären. Der Vorbescheidsantrag wurde zurückgezogen und die Gemeinde wurde von den Grundeigentümern um Bauleitplanung gebeten.

 

Vor dem Hintergrund der Bauwünsche und dem Grundsatz, zunächst innerhalb bestehender Bebauungen Nachverdichtungen zu ermöglichen, wurde der Bereich in die Rahmenplanung zur Bauleitplanung mit aufgenommen und soll nun umgesetzt werden. Da zur Lückenschließung lediglich zwei Grundstücke zu überplanen sind, kann die Planung im Rahmen einer Einbeziehungssatzung erfolgen.

 

Als nächste Schritte sollte auf Basis dieses Entwurfes die naturschutzfachliche Begleitung beauftragt sowie die Planzeichnung für die öffentliche Auslegung und Einholung der Stellungnahmen beauftragt und vorbereitet werden.

Nach Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen ist der Entwurf der Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i.V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sollen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

 

 


Beschluss:

 

Für die Grundstücke Fl.Nr. 903/3, 903/4 sowie 903 (Teilfläche), Gemarkung Kochel a. See, in Ried wird eine Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Der vorliegende Satzungsentwurf wird gebilligt.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung ist öffentlich auszulegen und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0