Auszug - Errichtung von Werbeanlagen in Kochel a. See, Bahnhofstraße (GBV K-02/2018)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 12.01.2018 (Eingang 12.01.2018) die Errichtung von Werbeanlagen in Kochel a. See, Bahnhofstraße, beantragt wird.
Die Werbeanlagen sind bereits vorhanden und im Rahmen einer Baukontrolle durch das Kreisbauamt im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen festgestellt worden.
Das Bauvorhaben liegt in einem Mischgebiet sowie im unbeplanten Innenbereich. In dem Bereich der dort ansässigen Geschäfte sind Werbeanlagen an der Stätte der Leistung ortsüblich und das gemeindliche Einvernehmen kann dazu erteilt werden.
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Errichtung von Werbeanlagen in der Bahnhofsstraße, Kochel a. See, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0