Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 3 - Hohenkreitleite, Antrag auf Änderung  

55. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0037/2018 Bebauungsplan Nr. 3 - Hohenkreitleite, Antrag auf Änderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende berichtet, dass die Eigentümer eines vom Bebauungsplan Nr. 3 - Herrenkreitleite betroffenen Grundstücks die Änderung dieses Bebauungsplanes beantragen. Unter anderem weil im Bebauungsplan die Straßenführung völlig anders geplant ist/war, als diese seit Jahrzehnten tat­sächlich verläuft.

 

Aktuelle Situation:

Bebauungsplan Nr. 3:

 

 

Da baurechtlich der Bebauungsplan maßgeblich und für alle Beteiligten auch bindend ist, führe dies in der aktuellen Situation dazu, dass das Grundstück nördlich der vorhandenen Straße momentan nicht bebaut werden könnte.

 

Für die Straßenführung im gültigen Bebauungsplan Nr. 3 spricht, dass mit der geplanten Straße die Grundstücke mittig erschlossen waren.

Für die Beibehaltung der aktuell vorhandenen Straßenführung und Anlagen spricht, dass bei einer Verlegung neben der Straße, Kanal, Kabel- und Wassertrassen usw. zurückgebaut werden müssten. Zur Straßenverlegung besteht darüber hinaus kein zwingender Grund. Die Erschließung könnte auch durch die Festsetzung von Wohnwegen erfolgen.

 

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans sind von den Antragstellern im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu übernehmen.

 

 


Beschluss:

 

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 - Hohenkreitleite wird grundsätzlich befürwortet. Mit den Antragstellern ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostentragung abzuschließen. Die Planung ist in die Rahmenplanung der Bauleitplanung als künftiges Projekt mitaufzunehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0