Auszug - Haushalt 2018; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan, Erlass
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Erster Bürgermeister Holz nimmt wieder an der Beratung und Beschlussfassung teil.
Der Vorsitzende berichtet, dass die Kämmerei den vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 unter Berücksichtigung der Anmeldungen und der Vorgaben aus bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen sowie auf Grundlage einer einstimmigen Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 06.02.2018 erstellt hat (s. Anlage).
Grundlage für das Zahlenwerk war unter anderem das Ergebnis des Spitzengesprächs zum Kommunalen Finanzausgleich 2018, das sich auch auf den Haushalt der Gemeinde Kochel a. See folgendermaßen auswirkt:
- Die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich um 9,1 % und steigen damit auf ein Rekordniveau von bayernweit 3,66 Mrd. Euro. Allerdings hat die Gemeinde Kochel a. See für das maßgebliche Jahr (2016) eine Steigerung der Steuer-kraft um 20,4 % zu verzeichnen, die sich negativ auf die Höhe der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2018 auswirkt. Die Schlüsselzuweisung sinkt deshalb von 867.400 Euro im Vorjahr auf 605.400 Euro in 2018.
- Die Beteiligung der Kommunen am Allgemeinen Steuerverbund bleibt unverändert bei 12,75 %. Der Kommunalanteil beträgt 4,664 Mrd. Euro und steigt
Vor diesem Hintergrund weist der Gesamthaushalt für das Jahr 2018 ein Volumen in Höhe von 13.607.900 Euro auf, wobei 8.960.100 Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen und 4.647.800 Euro auf den Vermögenshaushalt.
Die Kreisumlage wurde mit einem Hebesatz in Höhe von 47,5 v. H. kalkuliert. Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft im maßgeblichen Jahr (2016) sowie der erhöhten Schlüsselzuweisung im Vorjahr 2017, die zu 80 v. H. in die Berechnung der Umlagekraft einfließt, erhöht sich diese von 3.761.682 Euro auf 4.415.574 Euro. Da die Umlagekraft die Basis für die Berechnung der Kreisumlage bildet, erhöht sich diese für 2018 von 1.880.900 Euro (2017) auf 2.097.400 Euro.
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr mit je 350 v. H. unverändert. Der Verwaltungshaushalt weist somit ein Volumen in Höhe von 8.960.100 Euro auf. Gegenüber 2017 bedeutet dies einen Rückgang um 769.500 € oder rund 8 % (2017: 9.729.600 Euro). Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ist in Höhe von 819.500 Euro angesetzt. Aufgrund der geplanten Investitionen i. H. v. rd. 4.000.000 Euro für 2018 ist zum Ausgleich des Vermögenshaushalts zudem eine Rücklagenentnahme in Höhe von 788.700 Euro und eine Kreditaufnahme mit 1.800.00 Euro eingeplant.
Der Vorsitzende berichtet des Weiteren, dass der Stellenplan (s. Anlage) der Gemeinde Kochel a. See für das Haushaltsjahr 2018 folgende Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr 2018 vorsieht: Eine Erhöhung der Stellen der tariflich Beschäftigten von 37,50 auf nunmehr 40,66 in 2018. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass im Bereich der Hausaufgabenbetreuung in der Franz-Marc-Grundschule ein höherer Bedarf ab dem Schuljahr 2018/2019 erwartet wird sowie entsprechendes Personal für die etwaige Einrichtung einer zweiten Krippengruppe in der gemeindlichen Kindertagesstätte „KoKiTa“ eingeplant wurde.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sämtliche Pläne dem Gremium vorliegen.
Folgende Haushaltssatzung ist auf diesen Grundlagen zu beschließen:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Kochel am See, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
für das Haushaltsjahr 2018
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kochel a. See folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 8.960.100 Euro
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 4.647.800 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Gemeinde Kochel a. See
Kochel a. See,
Thomas W. Holz
Erster Bürgermeister
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 mit Anlagen und Bestandteilen sowie dem Beteiligungsbericht.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gde-Stellenplan-2018 (19 KB) |