Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Wanderwegkonzept Lenggries/Tölzer Land Süd; Projektbeteiligung im Rahmen des LEADER-Förderprogramms, Erhöhung der Beteiligung  

55. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0007/2018-01 Wanderwegkonzept Lenggries/Tölzer Land Süd; Projektbeteiligung im Rahmen des LEADER-Förderprogramms, Erhöhung der Beteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0007/2018
Federführend:Abteilung Tourismus Bearbeiter/-in: Huber, Manuel
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bereits in der Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See v. 23.01.2018 wurde das Wanderwegkonzept Lenggries/Tölzer Land Süd im Detail vorgestellt, da für den Tourismus im Zwei-Seen-Land die Wanderwege der Region eine wichtige Rolle spielen. Um das Wegenetz für unsere Gäste gut nutzbar zu machen, ist eine adäquate Beschilderung der Wanderwege unverzichtbar. Um die Qualität des Wanderangebots langfristig zu sichern, bedarf es daher der Erstellung eines umfangreichen Wanderwegekonzeptes.

 

Da dieses Thema auch in anderen Gemeinden eine entsprechende Rolle spielt, soll für den Südteil des Tölzer Landes ein gemeinsames Wanderwegekonzept entwickelt und hierfür Förderantrag beim EU-Programm LEADER eingereicht werden. Folgende Gemeinden wollen sich daran beteiligen: Lenggries, Bad Tölz, Benediktbeuern, Schlehdorf, Kochel a. See, Jachenau, Wackersberg, Gaißach, Bichl und die Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern. Ergänzend ist angefragt die Beteiligung der Gemeinde Großweil.

Das Projekt soll in 2 Schritten abgewickelt werden. Dabei soll Phase I folgendes beinhalten:

­       Definition des Projektgebietes und Erfassung des aktuellen Wegenetzes

­       Vordigitalisierung im GIS unter Mitarbeit der Gemeinden

­       Konzeption in Zusammenarbeit mit Antragsteller

­       Datenaufnahme und Planung inkl. digitalem Kataster und Überarbeitung der Kartographie (Aktualisierung Wegenetz etc.)

­       Ermittlung des Bedarfs an Beschilderung, Übersichts- und Informationstafeln nach Gemeindegebiet, als Basis für die Kostenermittlung und Umsetzung in Phase II

 

Die Projektkosten werden anteilig nach folgendem Verteilerschlüssel auf die Gemeinden umgelegt:

(Gesamtbetrag abzügl. Förderkosten : Gesamtkilometer) x Gemeindekilometer

= Zahlbetrag (zzgl. MWSt.)

 

Im Falle eines LEADER-Projekts werden die gesamten Projektkosten mit 50% gefördert.

 

Die Gemeinde Lenggries würde als Projektträgerin/LEAD-Partner den Projektantrag für die Phase I – Konzeption einreichen.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten - abzüglich der Förderkosten - in Höhe von 100.950 Euro werden zuzüglich Mehrwertsteuer nach dem im Sachverhalt erläuterten Schlüssel verteilt (s. Anlage). Die Gemeinde Lenggries wird je nach Erfordernis und Projektfortschritt eine anteilige Rechnung stellen. In der Regel erfolgt dies mit Abschluss jeden Kalenderjahres oder zum Abschluss der Projektschritte. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Der Betrag ist spätestens sechs Wochen nach Rechnungsstellung durch den Projektträger fällig und zu zahlen. Die Rechnungsbelege werden der Gemeinde Kochel a. See mit jeder Rechnung übermittelt. Im Falle einer Rückzahlungsforderung seitens der Förderstelle wird dieser Betrag entsprechend dem Verteilerschlüssel auf alle beteiligten Gemeinden umgelegt.

 

Die Phase II des Projektes soll unmittelbar im Anschluss daran erfolgen. Auf Basis des in Phase I erarbeiteten Konzeptes soll darin umgesetzt werden:

­          Beschilderung/Ausweisung mit einheitlichen Schildern, basierend auf den Ergebnissen der Projektphase I

­          einheitliche Übersichts- und Informationstafeln, z. B. an Wanderparkplätzen, basierend auf den Ergebnissen der Projektphase I

­          Möblierung der Wanderwege, z. B. Bänke

­          sowie in begründeten Fällen (wie z. B. Lenkungsfunktion, Lückenschluss, Aufwertung) Maßnahmen zur Verbesserung der Wegequalität

Ob Phase II als LEADER-Projekt umgesetzt werden kann, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Vertreter der Gemeinde Kochel a. See haben in den bisherigen Besprechungen zu diesem Projekt darauf gepocht, dass auch die Phase II in vergleichbarer Form wie Phase I als gemeinsames Projekt der beteiligten Gemeinden abgewickelt wird.

 

Da sich die Kommunen bei einer Besprechung hinsichtlich der vorhandenen Wanderwegekilometer nicht sicher waren, hat die Gemeinde Lenggries nun beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) angefragt und sehr detaillierte Karten und v. a. auch Kilometerangaben erhalten. Diese weisen hinsichtlich der Gesamtkilometer allerdings nun eine Steigerung von über 66 Prozent aus (statt 1.198 km nun 1.991 km). Bei der Gemeinde Kochel a. See ist eine Zunahme von 93 km, d. h. 62 Prozent, auf nunmehr insgesamt rund 250 Wanderwegkilometer zu verzeichnen (s. nachstehende Tabelle):

 

Gemeinde

Wanderwegenetz km

davon DAV

Wanderwege bereinigt

gemeldete km

Differenz

Benediktbeuern

161,782

34,4

127,382

60

67

Bichl

38,498

9,8

28,698

20

9

Gaissach

85,583

14,4

71,183

50

21

Greilling

13,021

0

13,021

14

-1

Grossweil

41,345

0

41,345

45

-4

Bad Heilbrunn

101,862

8,4

93,462

18

75

Jachenau

372,656

77,6

295,056

160

135

Kochel a. See

287,684

39,3

248,384

150

98

Lenggries

730,107

228

502,107

400

102

Reichersbeuern

6,598

0,15

6,448

10

-4

Sachsenkam

41,670

0

41,670

36

6

Schlehdorf

68,012

10

58,012

65

-7

Bad Tölz

191,592

0

191,592

90

102

Wackersberg

305,407

32,6

272,807

80

193

Gesamt:

2.445,817

454,65

1.991,167

1.198

793

 

Auf Grundlage dieser Daten lässt die Gemeinde aktuell nochmals eine neue Kostenschätzung hinsichtlich der Phase I erstellen. Diese sowie eine neue Kostenaufteilung lagen der Verwaltung zum Ladungstermin (noch) nicht vor.Legt man die ursprünglich errechnete Summe i. H. v. 88,94 Euro/km zugrunde, würde der Anteil der Gemeinde Kochel a. See auf der Grundlage von rd. 250 km bei insgesamt rd. 22.235 Euro liegen (ursprünglich: 13.341,41 Euro).

 

Eine neue Wendung im gesamten Projekt ergibt sich nunmehr durch den Beschluss des Gemeinderates Jachenau in dessen Sitzung v. 12.02.2018 gegen eine Beteiligung des Projektes. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass der Gemeinderat Kochel a. See in seiner Sitzung am 23.01.2018 noch folgenden einstimmigen Beschluss gefasst hatte: Die Gemeinde Kochel a. See beteiligt sich am Wanderwegkonzept Lenggries/Tölzer Land Süd in der Projektphase I vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung aus dem EU-Programm LEADER und vorbehaltlich der Beteiligung der Nachbargemeinden Jachenau, Schlehdorf und Benediktbeuern. Sie beauftragt die Gemeinde Lenggries als Projektträgerin/LEAD-Partner mit der Antragstellung. Hierüber wird mit der Gemeinde Lenggries eine gesonderte Vereinbarung getroffen.Die voraussichtlichen Gesamtkosten - abzüglich der Förderkosten - in Höhe von 100.950 Euro werden zuzüglich Mehrwertsteuer nach dem im Sachverhalt erläuterten Schlüssel verteilt.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die touristische Abteilung allerdings auch weiterhin eine Beteiligung an diesem Projekt. Sicherlich wäre es im Sinne einer einheitlichen Beschilderung und damit im Sinne des Wanderers, wenn sich möglichst viele aneinandergrenzende Kommunen an diesem Projekt beteiligen. Allerdings ist auch weiterhin das vordringliche Ziel, die Beschilderung im Gemeindegebiet zu erneuern bzw. zu verbessern. Eine wesentliche Grundlage für diese Maßnahme und v. a. auch für die spätere Kontrolle und Instandhaltung einer guten Wanderwegsbeschilderung ist zunächst deren Digitalisierung.

Vor diesem Hintergrund werden aktuell Gespräche mit der Gemeinde Lenggries über eine Fortführung des Projektes – auch ohne Beteiligung der Gemeinde Jachenau – geführt. Hierfür müssen nun aber die Gesamtkosten bzw. auch die Kostenaufteilungen komplett neu berechnet werden. Diese lagen zum Ladungstermin der Verwaltung noch nicht vor.

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Kochel a. See beteiligt sich am Wanderwegkonzept Lenggries/ Tölzer Land Süd in der Projektphase I vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung aus dem EU-Programm LEADER mit einem Betrag von max. 25.000 Euro. Sie beauftragt die Gemeinde Lenggries als Projektträgerin/LEAD-Partner mit der Antragstellung. Hierüber wird mit der Gemeinde Lenggries eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

Die aktuell noch nicht bekannten voraussichtlichen Gesamtkosten - abzüglich der Förderkosten - werden zuzüglich Mehrwertsteuer im Grundsatz nach dem im Sachverhalt erläuterten Schlüssel verteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0