Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Antrag auf Vorbescheid für einen Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Kochel a. See in Kochel a. See, Friedzaunweg  

55. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0013/2018-03 Antrag auf Vorbescheid für einen Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Kochel a. See in Kochel a. See, Friedzaunweg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Beteiligt:Finanzverwaltung
Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Kreisbrandinspektion Bad Tölz-Wolfratshausen beabsichtigt die Anschaffung zweier Einsatzleitfahrzeuge (ELW 1) für den Landkreis. Aus einsatztaktischen Gründen soll jeweils eines dieser Fahrzeuge im Norden und im Süden stationiert werden. Da aktuell die Leiter der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG ÖEL) aus den Gemeinden Egling und Kochel a. See kommen, wurde die Leitung der jeweiligen Ortsfeuerwehren angefragt.

Die Gemeinde Egling hat sich bereits positiv geäußert und wird einen Stellplatz für den ELW 1 errichten. 1. Kommandant Hubert Resenberger und 2. Kommandant Stephan Sziedat von der Freiwilligen Feuerwehr Kochel a. See sind in dieser Angelegenheit auf den Verfasser zugekommen und haben berichtet, dass für das Feuerwehrgerätehaus Kochel a. See in diesem Zusammenhang die Erweiterung um zwei Stellplätze zu begrüßen wäre. Der Anbau soll im Westen des Gerätehauses erfolgen. Ob dieses Vorhaben baurechtlich genehmigungsfähig ist, wird nun über den Antrag auf Vorbescheid geprüft.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr eingetragen.

 

Da umliegend gewerbliche Nutzungen vorhanden sind, ist die Art der Bebauung grds. als zulässig anzusehen. Auch sind die geplanten Ausmaße nicht abweichend von der bestehenden und umgebenden Bebauung, so dass keine Bauleitplanung erforderlich sein wird. Der Vorbescheid soll insbesondere klären, welche der Variante(n) sich in die umgebende Bebauung einfügt und grds. genehmigungsfähig wäre. Die 3 Varianten werden vorgestellt und vom Vorsitzenden erläutert.

Weitere Detailfragen sind im Rahmen der späteren Baugenehmigung abschließend zu klären.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass der ELW ausrückt, wenn mehrere Feuerwehren zum Einsatz kommen um diese zu koordinieren. Das Fahrzeug wird aber auch von der FFW Kochel bei deren Einsätzen mitgenutzt.

 

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf Vorbescheid für einen Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Kochel a. See wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0