Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Abbruch einer bestehenden Terassenüberdachung und Anbau an das vorhandene Wohnhaus in Kochel a. See, Graseckstraße (K-05/2018)  

56. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0169/2017-01 Abbruch einer bestehenden Terassenüberdachung und Anbau an das vorhandene Wohnhaus in Kochel a. See, Graseckstraße (K-05/2018)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass Gemeinderatsmitglied Resenberger von der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen ist.

 

Beschluss:

 

Gemeinderatsmitglied Resenberger ist aufgrund persönlicher Beteiligung i. S. d. Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 25.02.2018 (Eingang 01.03.2018) der Abbruch der bestehenden Terrassenüberdachung und der Anbau an das bestehende Wohnhaus beantragt wird.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist laut Flächennutzungsplan Fläche für Wohnbaufläche.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche. Eine GRZ-Berechnung liegt nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund der Grundstücksgröße und der umliegenden Bebauung der vorhandene Rahmen eingehalten wird. Die Höhe des Gebäudes ändert sich nicht.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise(Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Das Rücksichtnahmegebot ist nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Bei einer Wohnung sind die drei Stellplätze ausreichend.

 

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf Abbruch der best. Terrassenüberdachung und Anbau an das best. Wohnhaus wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0