Auszug - Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Aufstellungsbeschluss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass zur Nachnutzung des Geländes des ehemaligen Verstärkeramtes für die beabsichtigten Nutzungen ein Bebauungsplan aufzustellen ist. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wir das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewendet.
Durch den Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt werden insbesondere folgende Planungsziele erreicht:
- Schaffung von kostengünstigem Mietwohnraum innerhalb bestehender Siedlungsstrukturen
- Schaffung von Flächen für den gemeindlichen Bauhof
- Schaffung von Flächen für Vereine
- Schaffung von Unterkünften für wohnungslose Haushalte
- flächenschonende Ausweisung von Bauflächen
- Vermeidung monostrukturierter Siedlungsbereiche
In diesem Zusammenhang wurde bereits ein Immissionsschutzgutachten bzgl. möglicher Geräusch- und Geruchsimmissionen eingeholt, welches den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Ladung zur Verfügung gestellt wurde und dieser Niederschrift beigefügt ist (s. Anlage). Hierbei wurde festgestellt, dass keine Beeinträchtigungen auch hinsichtlich der benachbarten Hofstelle vorliegen.
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13a BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn 2670 sowie 2670/2 der Gemarkung Kochel a. See wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht_Schallschutzgutachten-BPlan_34_Kochel (3759 KB) |