Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Aufstellungsbeschluss  

56. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0057/2018 Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass zur Nachnutzung des Geländes des ehemaligen Verstärkeramtes für die beabsichtigten Nutzungen ein Bebauungsplan aufzustellen ist. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wir das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewendet.

Durch den Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt werden insbesondere folgende Planungsziele erreicht:

-       Schaffung von kostengünstigem Mietwohnraum innerhalb bestehender Siedlungsstrukturen

-       Schaffung von Flächen für den gemeindlichen Bauhof

-       Schaffung von Flächen für Vereine

-       Schaffung von Unterkünften für wohnungslose Haushalte

- flächenschonende Ausweisung von Bauflächen

- Vermeidung monostrukturierter Siedlungsbereiche

 

In diesem Zusammenhang wurde bereits ein Immissionsschutzgutachten bzgl. möglicher Geräusch- und Geruchsimmissionen eingeholt, welches den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Ladung zur Verfügung gestellt wurde und dieser Niederschrift beigefügt ist (s. Anlage). Hierbei wurde festgestellt, dass keine Beeinträchtigungen auch hinsichtlich der benachbarten Hofstelle vorliegen.

 


Beschluss:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13a BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn 2670 sowie 2670/2 der Gemarkung Kochel a. See wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht_Schallschutzgutachten-BPlan_34_Kochel (3759 KB)