Vorlage - K-0057/2018
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Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13a BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn 2670 sowie 2670/2 der Gemarkung Kochel a. See wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Vormerkung:
Zur Nachnutzung des Geländes des ehemaligen Verstärkeramtes ist für die beabsichtigten Nutzungen ein Bebauungsplan aufzustellen (s. Vorlage K-0156/2016-02-02). Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wir das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB angewendet.
Durch den Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt werden insbesondere folgende Planungsziele erreicht:
- Schaffung von kostengünstigen Mietwohnraum innerhalb bestehender Siedlungsstrukturen
- Schaffung von Flächen für den gemeindlichen Bauhof
- Schaffung von Flächen für Vereine
- Schaffung von Unterkünften für wohnungslose Haushalte
- flächenschonende Ausweisung von Bauflächen
- Vermeidung monostrukturierter Siedlungsbereiche
Der Umgriff ist wie folgt vorgesehen:
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Finanzielle Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B-Plan Nr. 34 ehemaliges Verstaerkeramt_ENTWURF (3133 KB) |