Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Teilabbruch und Umbau des bestehenden Wohnhauses in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-07/2018)  

57. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0077/2018 Teilabbruch und Umbau des bestehenden Wohnhauses in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-07/2018)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 27.02.2018 (Eingang 29.03.2018) in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, der Teilabbruch und Umbau des bestehenden Wohnhauses beantragt wird.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für Wohnbaufläche“.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Keine ausschlaggebenden Änderungen.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine ausschlaggebenden Änderungen.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine ausschlaggebenden Änderungen.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Keine ausschlaggebenden Änderungen. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Keine ausschlaggebenden Änderungen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

Gemeinderatsmitglied Th. Eberl kommt um 19:15 Uhr zur Sitzung.

 

- Stellplätze:

Die Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Jedoch sollten aus Verkehrssicherungsgründen insbesondere im Kreuzungsbereich auf der Südseite des Grundstücks sowie als direkte Einmündung in die Bundesstraße 11 auf der Ostseite des Grundstücks keine Zufahrten mehr vorgesehen werden. Aufgrund der beengten Straßenverhältnisse sollte daher nur eine zentrale Zufahrt auf der Westseite zur Grundstückserschließung vorgesehen werden.

 

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag auf Teilabbruch und Umbau des bestehenden Wohnhauses in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist die Zufahrt zur Grundstückserschließung zentral auf der Westseite des Grundstücks und nicht mehr im Kreuzungsbereich und als direkte Einmündung in die Bundesstraße 11 auf der Ostseite des Grundstücks einzuplanen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0