Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; erneute Billigung des Entwurfs sowie Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange   

57. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0069/2018 Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; erneute Billigung des Entwurfs sowie Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende gibt vorab einige Hinweise zur Bauleitplanung der Gemeinde Kochel a. See. Obwohl diese mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist, ist sie notwendig, um die Gemeinde lebens- und liebenswert zu erhalten. Mit den Bebauungsplänen soll die Gemeinde maßvoll und geordnet weiterentwickelt werden. Sie bieten dem Bürger wesentliche Erleichterungen, da Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigt werden können.

 

Der Vorsitzende berichtet, dass für den Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld der Vorentwurf am 28.11.2017 vom Gemeinderat gebilligt wurde.

Im weiteren Verfahren und in der Abstimmung mit den Antragsstellern hat sich ein Änderungsbedarf ergeben. Dieser betrifft insbesondere die Lage des Wendehammers bzw. die Situierung der Gebäude auf der Ostseite des überplanten Gebietes. Insgesamt wurde hierbei die Bebauung weiter nach Westen gerückt, um ganz im Osten den Wendehammer platzieren zu können. Dies führt zugleich zu einer Vergrößerung des Abstandes zur weiter im Osten liegenden Hofstelle und damit zu einer Reduzierung einer etwaigen Problematik hinsichtlich von Immissionen.

 

Diese Thematik wurde zudem zwischenzeitlich aufgrund in der Nähe befindlicher landwirtschaftlicher Hofstellen detailliert vom TÜV Süd untersucht und eine immissionsfachliche Beurteilung erstellt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiet (WA) für den Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld aufgrund der gutachterlich untersuchten zu erwartenden Immissionen zulässig ist und die Bebauung wie geplant keine Auswirkungen auf die untersuchten Hofstellen hat.

 

 


Beschluss:

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 25 - Am Kleinfeld wird gebilligt. Er erhält das Datum vom 17.04.2018. Die Verwaltung wird auf Grundlage von § 13b BauGB mit der Auslegung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 BauGB und mit der Durchführung der Beteiligung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 1