Vorlage - K-0069/2018
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Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 25 - Am Kleinfeld wird gebilligt. Er bekommt das Datum vom 17.04.2018. Die Verwaltung wird auf Grundlage von § 13b BauGB mit der Auslegung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 BauGB und mit der Durchführung der Beteiligung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beauftragt.
Vormerkung:
Für den Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld wurde der Vorentwurf am 28.11.2017 vom Gemeinderat gebilligt.
Im weiteren Verfahren und in der Abstimmung mit den Antragsstellern hat sich ein Änderungsbedarf ergeben. Dieser betrifft insbesondere die Lage des Wendehammers bzw. die Situierung der Gebäude auf der Ostseite des überplanten Gebietes (s. Anlagen 1 u. 5). Insgesamt wurde hierbei die Bebauung weiter nach Westen gerückt, um ganz im Osten den Wendehammer platzieren zu können. Dies führt zugleich zu einer Vergrößerung des Abstandes zur weiter im Osten liegenden Hofstelle und damit zu einer Reduzierung einer etwaigen Problematik hinsichtlich von Immissionen.
Diese Thematik wurde zudem zwischenzeitlich aufgrund in der Nähe befindlicher landwirtschaftlicher Hofstellen detailliert vom TÜV Süd untersucht und eine immissionsfachliche Beurteilung erstellt (s. Anlagen 3 u. 4). Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiet (WA) für den Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld aufgrund der gutachterlich untersuchten zu erwartenden Immissionen zulässig ist und die Bebauung wie geplant keine Auswirkungen auf die untersuchten Hofstellen hat.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B-Plan NR. 25 - Am Kleinfeld Aktueller Entwurf (133 KB) | ||||
2 | Begründung Am Kleinfeld -Aktueller Entwurf- (392 KB) | ||||
3 | Immissionsschutz-Bericht_zu-BPlan_25_Kochel (3429 KB) | ||||
4 | Auszug_DIN_4109 - Immissionsschutz (149 KB) | ||||
5 | B-Plan Am Kleinfeld Vorentwurf 10-09-17 - ALT- (137 KB) | ||||
6 | Begründung Am Kleinfeld 10-09-17 - ALT- (451 KB) |
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