Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Sanierungsmaßnahmen und Umbau der Bestandswohnung, Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Quergiebels in Ort, Orterer Straße (GBV K-08/2018)  

58. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0100/2018 Sanierungsmaßnahmen und Umbau der Bestandswohnung, Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Quergiebels in Ort, Orterer Straße (GBV K-08/2018)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 06.04.2018 (Eingang 12.04.2018) Sanierungsmaßnahmen und der Umbau der Bestandswohnung mit Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Quergiebels beantragt werden.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Die durch den Umbau entstehenden geringfügigen Änderungen sind im Verhältnis zu der vorhandenen Grundstücksgröße nicht relevant.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine Änderung.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Keine Beeinträchtigung zu erwarten.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen. V. a. sind in der näheren Umgebung bereits entsprechende Quergiebel genehmigt worden.

 

- Stellplätze:

Es ist davon auszugehen, dass auf dem Grundstück genügend Stellplätze nachgewiesen werden können. Es sind 5 Stellplätze nachgewiesen. Da allerdings die Berechnung für das Gesamtgrundstück anhand des gemeindlichen Stellplatzfaktors nicht vorliegt, ist dies im Rahmen der weiteren Antragsbehandlung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt abschließend zu klären.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag auf Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und dem Umbau der Bestandswohnung mit Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Quergiebels in Ort, Orterer Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0