Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Haltestellenkataster für das Gemeindegebiet Kochel a. See; Bekanntgabe und weiteres Vorgehen  

62. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 8.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:37 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0161/2018 Haltestellenkataster für das Gemeindegebiet Kochel a. See; Bekanntgabe und weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung sollen die Haltestellen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01.01.2022 barrierefrei ausgebaut werden. Aus diesem Grund wurde im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ein Haltestellenkataster angelegt. Das Daten- und Bildmaterial ist aufgrund der Bilder so umfangreich, dass diese nicht als Ganzes der Vorlage beigefügt werden. Die Übersichtsliste wurde den Gremiumsmitgliedern mit der Ladung zugesandt.

Die Daten werden derzeit in das geografische Informationsportal der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See eingearbeitet und als Datenbank für die weitere Pflege und Auswertung erstellt.

 

Es ist ersichtlich, dass zu einem barrierefreien Ausbau noch einiges zu tun ist und der Umbau sowohl technisch als auch aus Platzgründen nicht überall problemlos möglich sein wird.

 

Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:

-          Suche eines geeigneten Straßenbaubüros zur Unterstützung – Vorsehen von Planungskosten für das Jahr 2019

-          Feststellung des erforderlichen Aufwandes

-          Ermittlung der Kosten

-          Festlegen einer Prioritätenliste – Abstimmungen mit Fachbehörden (z. B. Staatliches Bauamt)

-          Aufnahme der Baukosten in die Haushaltsplanung

-          Ausschreibung und Ausführung gem. den noch zu beschließenden Prioritäten und Vorschlägen in 2020/21.

 

 


Beschluss:

 

Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Für die Planung des Umbaus der Haltestellen zur Barrierefreiheit sind entsprechende Planungsangebote einzuholen. Die nötigen Haushaltsmittel für die Planung sind nach Möglichkeit für das Jahr 2019 bereitzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0