Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0161/2018  

Betreff: Haltestellenkataster für das Gemeindegebiet Kochel a. See; Bekanntgabe und weiteres Vorgehen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
18.09.2018 
62. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
HSt Kataster  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Für die Planung des Umbaus der Haltestellen zur Barrierefreiheit sind entsprechende Planungsangebote einzuholen. Die nötigen Haushaltsmittel für die Planung sind nach Möglichkeit für das Jahr 2019 bereit zu stellen.

 

 

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Vormerkung:

Gemäß den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung sollen die Haltestellen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01.01.2022 barrierefrei ausgebaut werden. Aus diesem Grund wurde im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ein Haltestellenkataster angelegt. Das Daten- und Bildmaterial ist aufgrund der Bilder so umfangreich, dass diese nicht als Ganzes der Vorlage beigefügt werden. Die Übersichtsliste wird als Anlage beigefügt.

Die Daten werden derzeit in das geografische Informationsportal der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See eingearbeitet und als Datenbank für die weitere Pflege und Auswertung erstellt.

 

Es ist ersichtlich, dass zu einem barrierefreien Ausbau noch einiges zu tun ist und der Umbau sowohl technisch als auch aus Platzgründen nicht überall problemlos möglich sein wird.

 

Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:

-          Suche eines geeigneten Straßenbaubüros zur Unterstützung – Vorsehen von Planungskosten für das Jahr 2019

-          Feststellung des erforderlichen Aufwandes

-          Ermittlung der Kosten

-          Festlegen einer Prioritätenliste – Abstimmungen mit Fachbehörden (z.B. Staatliches Bauamt)

-          Aufnahme der Baukosten in die Haushaltsplanung

-          Ausschreibung und Ausführung gem. den noch zu beschließenden Prioritäten und Vorschlägen in 2020/21.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

  

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Vorsehen von Planungskosten für das Jahr 2019

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Die Haushaltsmittel für die Planung sollen ab 2019 im Haushalt bereitgestellt werden.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HSt Kataster (161 KB)      
Stammbaum:
K-0161/2018   Haltestellenkataster für das Gemeindegebiet Kochel a. See; Bekanntgabe und weiteres Vorgehen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0161/2018-02   Haltestellenkataster für das Gemeindegebiet Kochel a. See; Planung, Einberufung einer Projektgruppe   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK