Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Fl.-Nr. 987 (ehemalige Hausmülldeponie am früheren Fußballplatz westlich OT Ried); orientierende Untersuchung, Bekanntgabe Ergebnis  

62. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 6.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:37 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0185/2018 Fl.-Nr. 987 (ehemalige Hausmülldeponie am früheren Fußballplatz westlich OT Ried); orientierende Untersuchung, Bekanntgabe Ergebnis
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 987 (früherer Fußballplatz OT Ried) wurde in den Jahren 1963 bis ca. 1969 ein Müllplatz betrieben. Nach Annahmen der Fachbehörden (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen und Wasserwirtschaftsamt Weilheim) sollte die Flächengröße der Altablagerung ca. 4.000 m² und die Verfüllmächtigkeit ca. 1 m betragen.

Am 16. und 17.04.2018 wurden für die Orientierende Untersuchung 7 Rammkernsondierungen abgeteuft. Diese ergaben, dass die Fläche nur ca. 2.000 m² groß ist und das Verfüllvolumen damit rund 2.000 m3 beträgt. Insgesamt konnten weiterhin unterschiedliche Bereiche der Altablagerung aufgezeigt werden: Nach einer kiesigen Auffüllung von ca. 0,8 m folgt ein sandig-schluffiger Kies mit einer Mächtigkeit von etwas mehr als 1,0 m, der den Auffüllkörper der Altablagerung darstellt. Daran schließt sich ein kompakter Torf mit einem hohen Anteil an Tonlagen an. Dieser hohe Tonanteil im Torf bildet wahrscheinlich eine wirksame Sohlabdichtung der Altablagerung. V. a. im südlichen Teil der Fläche wurden Auffüllungen bis in 2 m Tiefe angetroffen, die u. a. Fremdbestandteile wie Ziegelreste, Glas, Plastik oder Blech aufweisen. Richtige Hausmüllablagerungen wurden dagegen nicht angetroffen.

 

Vor diesem Hintergrund hält das zuständige Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen im Schreiben v. 27.08.2018 fest, dass „durch die Orientierende Untersuchung der Altlastenverdacht für die Altablagerung auf dem Grundstück Flurst. 987, Gemarkung Kochel a. See (Hausmülldeponie am früheren Sportplatz westlich von Ried) für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser ausgeräumt worden ist. Weitere Erkundungen sind derzeit nicht erforderlich.“

 

 


Beschluss:

 

Die Feststellung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen zur Orientierenden Untersuchung auf dem Grundstück Fl.Nr. 987 wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0