Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Helmut Reindl; Neubau von sechs Garagen in Walchensee, Ringstraße  

32. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 04/2016)
TOP: Ö 3.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:25   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0064/2016 Helmut Reindl; Neubau von sechs Garagen in Walchensee, Ringstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 03.03.2016 (Eingang: 03.03.2016) Herr Helmut Reindl den Neubau von sechs Garagen auf Fl.Nr. 3208/6, Ringstr. 24/26, in Walchensee beantragt hat.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Allgemeines Wohngebiet und an der beabsichtigten Stelle allgemein zulässig.

 

Der Antrag ist für eine Behandlung in der Bau-, Straßen- und Umweltausschusssitzung zu spät eingegangen. Da es sich aber „nur“ um eine Garagenanlage handelt, hat dieses Gremium den Antrag unter TOP „Mitteilungen und Anfragen“ behandelt, damit der Beschluss noch in der März-Sitzung des Gemeinderates gefasst werden kann. Damit soll die Genehmigung nicht unnötig lange dauern.

 

- Art der Bebauung:

Garagenanlagen mit mehreren Einheiten sind in der Umgebung bereits vorhanden. Die Anlage fügt sich daher ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch das Vorhaben nur unwesentlich erhöht und es ist davon auszugehen, dass sich das Vorhaben daher einfügt.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben liegt im Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „Offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Die Prüfung hinsichtlich des „Rücksichtnahmegebotes“ entfällt aufgrund der Unzulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich der Baugrenzen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Prüfung entfällt.

 

Das Vorhaben erfüllt die Kriterien für zulässige Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB.

 

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag von Helmut Reindl auf Neubau von sechs Garagen in Walchensee, Ringstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0