Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Kläranlage Kochel a. See; Notstromversorgung  

32. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 04/2016)
TOP: Ö 6.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:25   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0049/2016 Kläranlage Kochel a. See; Notstromversorgung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass im Rahmen des Förderprogrammes zur Beseitigung von Hochwasserschäden und zur Vermeidung von weiteren Hochwasserschäden der Gemeinde Kochel a. See die Förderung der Beschaffung des seit langem vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim geforderten Notstromgenerators zugesagt wurde. Voraussetzung ist die Beauftragung bis Ende März 2016. Die Förderzusage ist erst im Herbst 2015 eigegangen.

Die beschränkte Ausschreibung ist am 19.02.2016 veröffentlicht worden. Die Angebotsfrist lief bis zum 10.03.2016. Die Wertung der Angebote wird durch das Planungsbüro für Elektrotechnik Klaus Heilmeier erfolgen, das auch die Ausschreibungsunterlagen (nach Bedarfsanalyse am Klärwerk) für die Gemeinde erstellt hat. Hierfür ist ein Pauschalhonorar in Höhe von 1.200,-- Euro/netto vereinbart worden.

 

Die Wertung der Angebote und der Vergabevorschlag werden voraussichtlich bis zum 17.03.2016 vorliegen. Die Auftragsvergabe ist für die KW 12/2016 vorgesehen, damit diese noch innerhalb der Frist für die Förderung erfolgt.

Die Wertgrenze beträgt geschätzt rd. 46.300 Euro/netto. Der voraussichtliche Auftragswert beläuft sich auf rd. 55.000 Euro/brutto.

 

Gem. § 3 Abs. 4 Buchst. b VOL/A bzw. aufgrund der Wertgrenzenregelung bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern für Kommunen ist bis 100.000 Euro/netto die beschränkte Ausschreibung zulässig. Die ab einem Auftragswert von 25.000 Euro erforderliche Vorabinformation (Ex-Ante Veröffentlichung) zur Erkundung des Marktes wurde am 10.02.2016 durchgeführt. Aufgrund dieser Information haben sich keine weiteren Bieter für einen Auftrag beworben. Es wurden fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

 

Aufgrund der Förderungszusicherung, die erst im späten Herbst eingegangen ist, muss die Maßnahme bereits ausgeschrieben und vergeben werden, obwohl der Haushalt noch nicht in Kraft ist. Die Finanzierung ist jedoch durch die Förderzusage gesichert.

 

 


Beschluss:

 

1. Bürgermeister Thomas W. Holz wird beauftragt und ermächtigt, den Auftrag für die Lieferung des Notstromaggregates für das Klärwerk Kochel a. See auf Basis der Angebotswertung durch das Büro Heilmeier auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0