Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Gemeindliche Straßenbeleuchtung; Umrüstung der Leuchten, Gesamtplan für das Gemeindegebiet  

32. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 04/2016)
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:25   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0023/2016 Gemeindliche Straßenbeleuchtung; Umrüstung der Leuchten, Gesamtplan für das Gemeindegebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Beteiligt:Finanzverwaltung
Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass sich in Verbindung mit der Kanalsanierung für den ersten Bauabschnitt die Frage nach der Umrüstung bzw. Erneuerung der Straßenbeleuchtung stellte.

Da in diesem Zusammenhang befürwortet wurde, eine grundsätzliche Entscheidung zu fällen, um – zumindest in Teilbereichen der Gemeinde – einheitliche Beleuchtungsmittel zu verwenden, die das Ortsbild fördern, wurde die Vorlage K-0023/2016 rückgewiesen. Es sollte zunächst ein Konzept aufgestellt werden.

 

Die Vorlage liegt nun in überarbeiteter Form vor, wobei es darum geht, zu entscheiden, in welchen Bereichen bei konzeptionellen Überlegungen und Planungen durch die Bauverwaltung grundsätzlich von welchem Lampentyp (dekorativ oder technisch) auszugehen ist.

 

Dabei ist zu bedenken, dass dort, wo bereits dekorative Leuchten vorhanden sind, die Beleuchtungspunkte bereits näher zusammen liegen und diese daher erhalten werden können. Wo derzeit technische Leuchten vorhanden sind, geht ein Ändern des Lampentyps fast immer mit einer notwendigen Abstandsverringerung einher, damit die Straße auch ausreichend ausgeleuchtet ist. Damit entstehen auch höhere Material- und Baukosten.

Weiterhin muss bei allen Vorschlägen für Strecken, die jetzt für technische Leuchten generell vorgeschlagen werden, berücksichtigt werden, dass bereits jetzt auch einzelne dekorative Leuchten enthalten sind/sein können (z. B. bei kleineren Wohnwegen, an Abzweigpunkten usw.). Genauso sind an einigen Strecken mit dekorativen Leuchten an z. B. Kreuzungsbereichen auch hin und wieder zur Ausleuchtung technische Leuchten erforderlich und bereits vorhanden. Daher kann die Planung jetzt als genereller Anhaltspunkt zur Einordnung betrachtet werden, wobei es bei einzelnen Lichtpunkten im Rahmen der Detailplanungen immer wieder besondere Umstände zu berücksichtigen gilt.

 

Zunächst wurde daher der Bestand aufgenommen und folgender Vorschlag erarbeitet:

- Ortsteil Ried:

Im Ortsteil Ried gibt es nur einzelne punktuelle dekorative Leuchten. Ansonsten ist die Beleuchtung vollständig mit technischen Leuchten erfolgt. Es wird daher vorgeschlagen, die Umrüstung auf technische Leuchten abzustellen und ggf. punktuell die dekorativen Leuchten umzurüsten bzw. punktuell (im Bedarf) zu ergänzen. Da hier keine Zwangspunkte bzgl. der Kanalsanierung bestehen, fällt dies allerdings erst dann an, wenn in den nächsten Jahren ein genereller Lampentausch durchgeführt wird oder werden muss.

 

- Ortsteil Pessenbach:

Hier sollten technische Leuchten zum Einsatz kommen, sofern die Lampen getauscht werden.

 

- Ortsteil Ort:

Es sind sowohl technische als auch dekorative Leuchten vorhanden. Dekorative Leuchten sind im Bereich der Orterer Straße und des Kapellenwegs vorhanden. Die übrigen Straßen sind mit technischen Leuchten versehen. Es wird daher vorgeschlagen, die Leuchten 1:1 im Falle einer Umrüstung zu tauschen und ggf. Einzelfallanpassungen im Rahmen der Planung vorzunehmen.

 

- Ortsteil Kochel a. See:

Auf dem Straßenplan sind in Blau die Bereiche für technische Leuchten und in Gelb die Bereiche für dekorative Leuchten dargestellt. Demnach wurden der Ortskern, Parkplätze, Plätze, kleine Verbindungswege (z.B. Schulweg oder Seeweg), die Wege am See und am Ufer sowie der neu zu gestaltende Platz an der Seestube sowie die Alte Straße für die dekorativen Leuchten vorgesehen.

 

- Ortsteil Altjoch:

Für Altjoch gilt dasselbe wie für den Ortsteil Ort und damit auch dieselbe Empfehlung.

 

- Ortsteil Urfeld:

Für Urfeld gilt dasselbe wie für den Ortsteil Ort und damit auch dieselbe Empfehlung.

 

- Ortsteil Walchensee:

Für den Ortsteil Walchensee ergeben sich keine „Zwangspunkte“ durch die Kanal-sanierung. Hier ist zu bedenken, dass in den letzten Jahren fortlaufend auf „Bavaria“-Leuchten bzw. vergleichbare Vierkantleuchten umgestellt wurde und dies auch erheblich durch die Walchenseestiftung gefördert wurde.

In den meisten Straßenbereichen in Walchensee sind kleine Leuchteinrichtungen (u. a. Pilzleuchten) vorhanden, so dass die Abstände der Lichtpunkte an den meisten Stellen eine Umrüstung auf dekorative Leuchten ermöglichen.

Hier wird weiterhin jährlich zusammen mit der Walchenseestiftung an der Umstellung gearbeitet.

 

- Ortsteil Einsiedl:

Vorschlag: Technische Leuchten (wie vorhanden).

 

 


Beschluss:

 

Der Vorschlag zur generellen Planung der Beleuchtungsköpfe wird wie dargestellt beschlossen. Im Zusammenhang mit der Kanalsanierung und dem geplanten Straßenbau im Bereich Rothenberg-Nord sowie Bergfeldweg soll die Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet werden. Hierbei ist die Umrüstung gemäß dem heute beschlossenen Leuchtenentwicklungsplan auf technische Leuchten vorzunehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0