Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes (Einzelhandel) zu einer Produktions- und Lagerhalle in Kochel a. See, Friedzaunweg (GBV K-01/2019)  

66. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0250/2019 Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes (Einzelhandel) zu einer Produktions- und Lagerhalle in Kochel a. See, Friedzaunweg (GBV K-01/2019)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 16.12.2018 (Eingang 02.01.2019) wird die Nutzungsänderung von einem Einzelhandelsgeschäft in Produktions- und Lagerhalle  in Kochel a. See, Friedzaunweg, beantragt.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist gemäß. Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Aufgrund der umliegenden Nutzung ist hiervon auch weiterhin auszugehen. Das Vorhaben ist daher grundsätzlich zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Die beantragten Nutzungen – Produktion und Lagerung – sind bereits im Mischgebiet vorhanden (Lagerflächen Baugeschäft, Lager Getränkehandel, Lager Dachdeckerei sowie Flächen mit Nutzung für Handwerk).

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Keine Änderung.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine Änderung.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Das Rücksichtnahmegebot ist gewahrt. An- und Abfahren, Kundenverkehr und Lärmintensität sind nach der vorliegenden Betriebsbeschreibung deutlich niedriger als bei einer vorangegangenen Nutzung als Einzelhandelsgeschäft.

Ggf. zu berücksichtigende Immissionen werden im Rahmen der Antragsbearbeitung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mit überprüft.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert. Sofern kein genehmigter Entwässerungsplan für das Objekt vorliegt, ist dieser nun vorzulegen. Insbesondere ist im Übergang zwischen Parkflächen und Gemeindestraße das Oberflächenwasser mittels einer Rinne aufzufangen und einer Versickerung oder der Kanalisation zuzuleiten. Dies ist im Entwässerungsantrag darzustellen.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Keine Veränderung.

 

- Stellplätze:

Eine Berechnung liegt zu dem Bauantrag nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die hohe Anzahl an bestehenden Stellplätzen ausreichend ist.

 

Vor Ladungstermin ist zudem noch ein Schreiben eines Nachbarn eingegangen, auf welches den Mitgliedern des Gemeinderats über das Sitzungsprogramm bekanntgegeben wurde und auf welches ausdrücklich hingewiesen wird.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes zu einer Produktions- und Lagerhalle in Kochel a. See, Friedzaunweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0