Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Kochel a. See, Schlehdorfer Straße (GBV K-02/2019)  

67. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 6.4
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0045/2019 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Kochel a. See, Schlehdorfer Straße (GBV K-02/2019)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemeinderatsmitglied E. Pfleger kommt um 19:13 Uhr wieder zur Sitzung hinzu.

 

Mit Schreiben vom 01.02.2019 (Eingang 06.02.2019) wird in der Schlehdorfer Straße der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Laut Flächennutzungsplan handelt es sich um eine Fläche im Mischgebiet.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus mit Einliegerwohnung. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser mit teilweise mehreren Wohneinheiten geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche. Die GRZ liegt für das Hauptgebäude bei 0,249 und damit im üblichen Rahmen. Die Pflasterflächen werden wasserdurchlässig erstellt. Die Garage ist noch hinzuzurechnen. Damit liegt das Vorhaben aber in einem Bereich, der an der Hauptstraße und in einem Mischgebiet bzw. auch für die Umgebung nicht unüblich ist. Die absoluten Außenmaße mit 9,5 m und 12,5 m sind auch im üblichen Rahmen. Das Gebäude wird ortsüblich mit zwei Geschossen und einer Firsthöhe von 7,90 m errichtet.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben liegt im Bereich der Überbaubaren Grundstücksfläche. In der näheren Umgebung ist bereits im Bereich der Straße Bebauung vorhanden.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht betroffen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen allerdings weicht das Vorhaben von den Vorgaben der Garagengestaltungssatzung ab. Der Begründungsantrag ist beigefügt und schlüssig erläutert. Es wird daher vorgeschlagen der Abweichung zuzustimmen.

 

- Stellplätze:

Stellplätze sind in ausreichender Anzahl nachgewiesen.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Von den Festsetzungen der Garagengestaltungssatzung der Gemeinde Kochel a. See wird wie beantragt die Befreiung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0